Ausschnitt aus "Informationen zum Teilnahmewettbewerb"
Ziffer 2, Verfahren
"Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 119 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GwB) in Verbindung mit §14 Abs. 3 Nr. 1-4 und § 17 Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb).
Es sollen maximal drei (3) Bewerber zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Um zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden zu können, muss eine Bewerbung im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes erfolgen.
Die Teilnahmeanträge werden bewertet, es können maximal 10.000 Leistungspunkte erreicht werden. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung mindestens 7.000 Leistungspunkte erreichen. Wird ein Teilnahmeantrag mit weniger als 7.000 Leistungspunkten bewertet, wird die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.
Gehen mehr als drei Bewerbungen ein, die die erforderlichen Leistungspunkte erreicht haben, werden die drei Bewerber mit der höchsten Anzahl an Leistungspunkten zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Es sind bis zu drei (3) Verhandlungsphasen vorgesehen. Eine Reduzierung der Bewerber/Bieter im Laufe der aufeinander folgenden Verhandlungsphasen ist möglich.
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Die Verhandlungsgespräche erfolgen auf Grundlage der Vergabeunterlagen, die Ausschlusskriterien sind grundsätzlich zu erfüllen.
Das erste Angebot der Bewerber/Bieter wird als indikatives Angebot betrachtet, das im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde detailliert erläutert und besprochen werden soll.
Unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse mit allen Bewerbern/Bietern, werden im Nachgang zu jeder Verhandlungsrunde durch den Auftraggeber die Vergabeunterlagen überarbeitet und den Bewerbern/Bietern erneut zur Verfügung gestellt. Alle dem Indikativen Angebot folgenden Angebote der Bewerber/Bietern sind verbindlich und können bezuschlagt werden.
Ausschnitte aus der "Information zum Verhandlungsverfahren":
4. Prüfung und Wertung der Angebote
4.1. Prüfung
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den Bestimmungen der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (GwB, VgV).
Die K.O.-Kriterien sind grundsätzlich zu erfüllen. Sollten auf Grund von neuen technischen oder sonstigen innovativen Lösungen die K.O.- Kriterien nicht in der geforderten Art und Weise erfüllt werden können, aber durch eine gleichwertige Lösung ersetzt werden können, ist dieser Lösungsansatz dem Angebot in detaillierter schriftlicher Form beizufügen.
Kategorie:
K.O. Das Kriterium muss erfüllt werden. Nichterfüllung führt zum Ausschluss des betroffenen Systems.
B Das Kriterium soll erfüllt werden. Bei Erfüllung werden die erreichten Punkte der Gesamtpunktzahl des betroffenen Systems hinzugerechnet. [...]
4.2. Bewertungsmethode
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB. [...]
4.3. Leistungspunkte
Als Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) können 15.800 Leistungspunkte erreicht werden:
1. Allgemeiner Teil - Nicht-Funktionale Anforderungen 3.000 Punkte
2. Spezieller Teil - Funktionale Anforderungen 10.000 Punkte
3. Beschreibung Shopsystem/Onlinetool/Self-Service-Portal 800 Punkte
4. Präsentation inkl. Showcases 2.000 Punkte
Die Gesamtsumme der Leistungspunkte muss mindestens 12.000 betragen, um berücksichtigt zu werden. Werden weniger als 12.000 Leistungspunkte erreicht, wird der Bieter von der Wertung ausgeschlossen.
4.4. Preisermittlung
Der Preis (P) ergibt sich aus der Anlage 4 (Preisteil).
[...]
6. Teststellung
Nach Auswertung der formellen Vorgaben und Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote, wird die citeq die drei bestplatzierten Bieter auffordern, für jede Leistungsklasse den angebotenen Drucker inkl. der erforderlichen Verbrauchsmaterialien zum Zwecke einer verifizierenden Test-stellung für die Dauer von maximal 8 Wochen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Drucker sind entsprechend den Anforderungen und Vorgaben konfiguriert zur Verfügung zu stellen. Die Softwarekomponenten soll zu Testzwecken auf Servern der citeq installiert werden. Die Test-konfiguration (Software + Testgeräte) sind innerhalb von 15 Arbeitstagen (montags bis freitags) nach Aufforderung durch die citeq frei Verwendungsstelle anzuliefern und in Betrieb zu neh-men. Falls dieses nicht realisiert werden sollte, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Während der Teststellung ist bei Bedarf ein Vor-Ort-Support seitens des Bie-ters/Herstellers zu gewährleisten. Das Transportrisiko übernimmt der Anbieter.
Im Rahmen der Teststellung wird die Einhaltung der im Angebot/Vergabeunterlagen genannten und beschriebenen Eigenschaften und Anforderungen der Drucker geprüft. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer KO-Kriterien führt zu einem Ausschluss des Druckers aus der Wertung.
8. Bewertung
Die technischen und fachlichen Anforderungen der Angebote werden geprüft und bewertet und der Preis wird ermittelt. Die Bewertung der nicht-funktionalen Anforderungen und der funktionalen Anforderungen ergibt sich aus der im Lastenheft (Anlage 3) hinterlegten Bewertung.
Soweit bei der Anforderung eine Gewichtung (Zielerfüllungsgrad) der Antwort erforderlich ist, erfolgt die Gewichtung nach den folgenden Kriterien. Dies findet Anwendung in Punkt 5 (Shopsystem/Onlinetool/Self-Service-Portal) und Punkt 7 (Präsentation inkl. Showcases).
[Es folgt eine Aufstellung von Zielerfüllungsgraden 0 - 10]