Markterkundung - Begleitung Netzwerk "Münsters Allianz für Klimaschutz"
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
Zentrales Vergabemanagement (15ZVM)
+49 251492-0
vergaben@stadt-muenster.de
Zuschlag erteilende Stelle
Stadt Münster, Dezernat OB
Klemensstraße 10
48143
Münster
Deutschland
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTXEE9HFB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTXEE9HFB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Interessensbekundungsverfahren/ Markterkundung (§ 20 UVgO)
Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren.

Begleitung Netzwerk "Münsters Allianz für Klimaschutz"

Umfang der Leistung
Im Auftrag und gemeinsam mit der Stadt Münster soll das Netzwerk "Münsters Allianz für Klimaschutz" fortgeführt werden.

Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von münsteraner Unternehmen, die sich zum Thema Klimaschutz vernetzen und informieren wollen und hierfür von der Stadt eine Begleitung und Unterstützung in Form der Netzwerkbetreuung erhalten.

Die Aufgaben des Auftragnehmers bestehen primär in der Organisation und Planung der Netzwerktreffen, sowie deren Moderation. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die Stadt bei Formaten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen bzw. diese vorbereiten.

Haupterfüllungsort

48127
Münster

Münster (verschiedene Orte)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

März 2025 bis Ende 2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzprojekte; Bitte fügen Sie der Interessensbekundung entsprechende Referenzprojekte bei.

Bitte mindestens 3 Referenzen, unter Angabe des Ansprechpartners, des Zeitraums, des Spektrums Ihrer Tätigkeit, des Auftragsvolumens.

Vielen Dank!; Mit dem Angebot

Sonstige

ACHTUNG: Es handelt sich um eine Markterkundung (§20 UVgO): Es findet keine Wertung statt! Mit der Abgabe der Interessenbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.01.2026 07:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

06.02.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die MARKTERKUNDUNG im Sinne des § 20 UVgO:
Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem sich später anschließenden Ausschreibungsverfahren.

Wir bitten Sie um die elektronische Mitteilung via Bietertool vom Vergabemarktplatz NRW.

Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung oder hier auch die Interessensbekundung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes bzw. hier Ihrer ersten elektronischen Interessensbekundung ist die Installation eines "Bietertools" auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wir Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung / Interessensbekundung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe bzw. der Interessensbekundung durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe bzw. Interessensbekundung einen Tag vor Ablauf der Frist das Angebot / Ihre Meldung einzustellen.
Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und bei späteren Angeboten auch zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, ist es daher nicht notwendigm Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu zu fügen.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot / Ihre Interessensbekundung bereits eingestellt, können Sie diese jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot/ Ihre Interessensbekundung wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, selbst von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes / Ihrer Interessensbekundung ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.

Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,

Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.

Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.

Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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