Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr an sämtlichen Schultagen zur Bodelschwingh-Schule, Clarenbach-Schule (Hauptstandort) und Clarenbach-Schule (Teilstandort) und Lindenschule
Der Angebotspreis je Los ergibt sich aus den Gesamtkosten der Hin- und Rückfahrten aus den Kosten aller Fahrten je Woche.Das Los mit dem niedrigsten auskömmlichen Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 90 Punkten. Die nachfolgenden Angebote erhalten im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. (Formel: Niedrigster Angebotspreis : Jeweiliger Angebotspreis x 90 = erreichte Punktzahl)
Der Energieverbrauch wird aus den Besetzkilometern der Touren je Tag * Kraftstoff- /Energieverbrauch * Energiegehalt des Kraftstoffes ermittelt.
Das Los mit dem in Summe geringsten Energieverbrauch erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten, die nachfolgenden Angebote erhalten im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. (Formel: Niedrigster Energieverbrauch : jeweiligen Energieverbrauch x 10 = erreichte Punktzahl)
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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