Dienstleistungsvertrag für die Durchführung von Winterdienst an Verwaltungsgebäuden und kreiseigenen Schulen.
Der Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung mit der Wintersaison 2026/2027 und endet nach der Wintersaison 2028/2029 mit Verlängerungsoption bis 2029/2030. Die Wintersaison startet am 01. November und endet am 30. April des Folgejahres.
Lippe-Berufskolleg
Peter-Härtling Schule
Börde-Berufskolleg
Hubertus-Schwartz Berufskolleg
Bodelschwinghschule
Jacob Grimm Schule
Clarenbachschule (Hauptstandort)
Kreisarchiv
Zulassungsstelle Neubau SSR
Kreishaus
Villa Plange
Lindenschule
Don-Bosco-Schule
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Alle Unterlagen die nicht wertungsrelevant sind können nachgefordert werden.
Formular 521 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
siehe Vergabeunterlagendort in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen und den Vertragsbedingungen
Angaben im Formular 124