Beschaffung eines Telenotarztsystems für die Trägergemeinschaften Südwestfalen
Das langfristige Hauptziel der Einführung eines TNA-Systems in der Trägergemeinschaft Südwestfalen ist die Ressourcenschonung der rettungsdienstlichen Rettungsmittel mit ärztlicher Besetzung. Das TNA-System dient der Ferndiagnose durch einen Telenotarzt und der Delegation von Maßnahmen. Dieses System muss in die bestehende Systemtechnikder Rettungsdienste in der Trägergemeinschaft eingebunden werden können, u. a.in die mobile Einsatzdokumentation, in die Medizintechnik sowie in das Leitstellensystem.Das TNA-System soll zur Delegation von medizinischen Maßnahmen genutzt werden und muss dazu den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Entscheidungen und die dafür zugrunde liegenden Erkenntnisse des Telenotarztes im Rahmen der Rettungsdienstunterstützung müssen rechtssicher mit Hilfe der Systemtechnik dokumentiert werden können. Dies gilt für den gesamten Zeitverlauf des Einsatzes.
Der NUTS-Code gibt den Standort des Kernträgers Kreis Soest wieder. Der Trägergemeinschaft Südwestfalen gehören an:- Kreis Soest- Hochsauerlandkreis- Märkischer Kreis- Kreis Olpe- Kreis Siegen-Wittgenstein- Oberbergischer Kreis
nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Alle Unterlagen die nicht wertungsrelevant sind können nachgefordert werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Fachlichen Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
siehe Vergabeunterlagendort in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen und den Vertragsbedingungen
siehe Dokument 315 EU Zusammenstellung der Teilnahmeunterlagen