Neubeschaffung von vier Rettungswagen 2026
Lieferung von vier Rettungstransportwagen (RTW) "RTW Neubau 2026"
Preis
Lieferung je 1 Fahrzeug pro Quartal in 2026 nach Absprache (siehe Leistungsverzeichnis)
Bei dem zu beschaffenden Fahrgestellen handelt es sich um die Basis für den Rettungswagen.Um die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfristen einzuhalten, sind alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Einsatzzeiten zu ergreifen. Dazu zählt die Vereinheitlichung des Fahrzeugparks, damit sich die Rettungsdienstmitarbeiter beim Besetzen des Fahrzeuges nicht erst neu orientieren müssen (im Hinblick auf die Bedienung, Lage der Schalter u.s.w).Weiterhin werden seit 2004 alle Rettungsdienstfahrzeuge mit Automatikgetrieben ausgestattet, um den Mitarbeitern die Einsatzfahrten zu erleichtern. Aus diesen Gründen sind im Rettungsdienst des Kreises Soest für KTW und RTW seit Jahren ausschließlich Mercedes-Benz Sprinter im Einsatz. Diese Fahrzeuge sind für den Einsatzzweck geeignet und haben sich bewährt.
Mercedes-Benz hat Vertriebsgebiete für den Verkauf der Neufahrzeuge eingerichtet. Für den Kreis Soest ist die Firma Senger Südwestfalen GmbH zuständig, die bei Sonderfahrzeugen durch die Niederlassung in Dortmund vertreten wird.
Alle Rettungswagen wurden durch die Firma GSF Sonderfahrzeugbau GmbH in Twist geliefert. Aus Gründen der Produkthaftung kann die Umsetzung des Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell ausschließlich durch die Firma GSF Sonderfahrzeugbau erfolgen. Die Produkthaftung des Herstellers ergibt sich aus den Vorgaben der DIN EN 1789. Die Kofferaufbauten werden i.d.R. über 18 Jahre genutzt. Die lange Nutzungsdauer wird gemäß DIN Vorgaben nur dadurch möglich, dass der Hersteller mit jeder Umsetzung (i.d.R. nach sechs Jahren) die Weiternutzung des Koffers hinsichtlich Betriebssicherheit bestätigt.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
- Der Auftragnehmer legt ein Servicekonzept für den Kreis Soest zeitgleich mit derAngebotsabgabe vor. (vgl. Position 10 der Leistungsbeschreibung)
- Technischen Zeichnungen müssen mit Maßangaben im Maßstab 1:10 dem Angebotbeigelegt werden. Für den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auf- undAusbau sind mit dem Angebot technische Zeichnungen mit Seitenansichten,Draufsicht, Heckansicht, Frontansicht als Außen- und Innenansichten inkl.Maßangaben beizufügen. (vgl. Position 11 der Leistungsbeschreibung)
- Einzureichen bei der Angebotsabgabe ist ein physisches und maßstabsgetreuesModell einer Kofferverbindung:Sollten der Vergabestelle bereits baugleiche Güteproben aus anderenAusschreibungen der letzten 5 Jahre vorliegen, kann der Anbieter auf dieseGüteproben verweisen, gleiches gilt wenn der Anbieter bereits mindestens 2 Aufbautenidentischer Bauart in den letzten 2Jahren an den Auftraggeber geliefert hat.(gesonderter Hinweis bei Angebotsabgabe notwendig). (vgl. Position 13.1 der Leistungsbeschreibung)
- Der Anbieter hat in einem schriftlichen Konzept (max. 3 DIN A4 Seiten) darzulegen,dass sein Kofferaufbau wechselbar ist und welche Vorbereitungen er beimNeufahrzeugbau er dafür trifft. (vgl. Position 13.1 der Leistungsbeschreibung)
- Der Anbieter hat eine Referenzliste von mindestens 4Kunden vorzulegen, welche seinen in der Grundstruktur identischen Kofferaufbau übereinen Zeitraum von mindestens 12 Jahren genutzt haben und diesen mindestens 2xauf ein anderes Fahrgestell haben wechseln lassen. (vgl. Position 13.1 der Leistungsbeschreibung)