Rahmenvertrag Fahrradleasing Kreisverwaltung Soest:Abschluss eines Service-Rahmenvertrages zur Abwicklung der Leasingverträge der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Soest.
Aktuell können ca. 1.350 MA der Kreisverwaltung Soest (exklusive Auszubildende, Personen mit weniger als 36 Monaten bis zum Renteneintritt usw.), an dem Fahrradleasing partizipieren. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden, da der Entschluss zum Fahrradleasing in dem Rechtsbindungswillen der/ des jeweiligen Mitarbeiter liegt.
Die Laufzeit des Service-Rahmenvertrags beträgt 36 Monate und beginnt frühestens mit Datum 25.11.2025. Der Service-Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate, sofern der AG nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Verlängerungsoption, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf. Bis zum Ende des Rahmenvertrags müssen auch Abschlüsse von Einzelleasingverträgen (mit einer Einzelleasingvertragsdauer von 36 Monaten) zu den vertraglich festgelegten Konditionen möglich sein.
Die Laufzeit des Service-Rahmenvertrags beträgt 36 Monate und beginnt frühestens mit Datum 25.11.2025.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Alle Unterlagen, die nicht wertungsrelevant sind können nachgefordert werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
siehe Vergabeunterlagendort in den Bewerbungs- und Vergabebedingungen und den Vertragsbedingungen
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