Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel 02/2026 - 12/2029
In den Verwaltungsgebäuden (Los 1 = 24.756 Prüflinge) , den Schulen (Los 2 = 64.156 Prüflinge) und den Polizeiwachen und Bezirksdiensten (Los 3 = 6.038 Prüflinge) des Kreises Soest sind oben genannte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig zu überprüfen.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Überprüfungen durch ein externes Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Es sind Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung im Kreisgebiet zu prüfen.
Es sind sämtliche Berufskollegs und Förderschulen der Kreisverwaltung im Kreisgebiet zu prüfen.
Es sind Polizeiwachen und Bezirksdienste im Kreisgebiet zu prüfen.
Preis
Es gibt unterschiedliche Prüfintervalle, diese sind in den jeweiligen Losen des Leitungsverzeichnisses aufgeschlüsselt und näher beschrieben.
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 01.01.2026 ist die Kreisverwaltung nicht erreichbar. Sofern in diesem Zeitraum Kommunikationsbedarf gleich welcher Art besteht, erfolgt eine Beantwortung erst wieder ab dem 02.01.2026.