Art der Leistung
Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung städtischer Bediensteter
Umfang der Leistung
Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung städtischer Bediensteter:
Zu vergeben ist ein Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung städtischer Bediensteter, die ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 zu erbringen sind. Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten sowie die Beratung des Auftraggebers auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze in der jeweils geltenden Fassung gemäß der Leistungsbeschreibung.
Aufgrund der Ermittlung der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ergibt sich für das Jahr 2027 eine Mindest-Einsatzstundenzahl von 367 Stunden Grundbetreuung und 500 Stunden betriebsspezifische Betreuung, die als solche im Jahr 2027 zu erbringen sind. Die 500 Stunden beinhalten auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgen.
Der konkrete Betreuungsumfang wird jährlich neu ermittelt und dem AN vom AG mitgeteilt. Erstmals zum 01.01.2027 und danach jeweils zu Beginn eines weiteren Vertragsjahres erfolgt eine Neuberechnung der Mindesteinsatzzeit auf Basis der aktuellen Beschäftigtenzahl (Stand jeweils zum 30.06. des Vorjahres).
Bezüglich des Umfangs der Leistungserbringung bzw. des Rahmenvertrages wird an dieser Stelle ferner auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hier lassen sich auch die Schätzungen der verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen entnehmen.