Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von jährlich ca. 700 Tonnen Energie-Holzpellets ENplus A1 für 11 städtische Liegenschaften.
Lieferung von jährlich ca. 700 Tonnen Energie-Holzpellets ENplus A1 für 11 städtische Liegenschaften.
Eine Kündigung des Vertrags seitens der Stadt Gütersloh ist bis zum 30.3.2029 möglich. Sofern keine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr bis zum 30.6.2030. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz; - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014. Formulare für diese Eigenerklärungen sind als Vergabeunterlagen abrufbar. 2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bzgl. der Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, wird auf die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV verwiesen. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Erklärung zu Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Insolvenzverfahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Zertifizierung nach PEFC (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Bei jeder Lieferung ist die Anwesenheit mindestens einer deutschsprachigen Person sicherzustellen. Die darüber hinausgehende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.