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Anne-Frank-Gesamtschule - Installation der Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung und...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Gütersloh
Berliner Straße 70
33330
Gütersloh
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 524182-3645
ZentraleVergabestelle@guetersloh.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXVHY6HYT8FG1EMV

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXVHY6HYT8FG1EMV/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Anne-Frank-Gesamtschule - Installation der Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung und Medientechnik im Forum

Umfang der Leistung
Im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule in Gütersloh erfolgt die Erneuerung der Beleuchtung, Installation der Sicherheitsbeleuchtung und der Medientechnik.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

33330
Gütersloh

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

20.07.2026
30.09.2026

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

20.07.2026
30.09.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1. Erklärung zu Verfehlungen. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
2. Erklärung zu Berufsgenossenschaft. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
3. Erklärung zu Gewerbeanmeldung. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
4. Erklärung zu Berufsregister. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Erklärung zu Insolvenz/Liquidation. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
2. Erklärung zu Steuern und Abgaben. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
3. Erklärung zu Krankenkassen. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
4. Erklärung zu Umsatz. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Erklärung zu Arbeitskräften. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
2. Erklärung zu Referenzen. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.04.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

29.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.04.2026 11:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweise zum Verfahrensablauf:
1. Es handelt sich um ein Vergabeverfahren nach § 75a GO NRW.
2. Das Angebot kann nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen eingereicht werden. Das Angebot ist zwingend in dem dafür vorgesehenen Bereich auf der Vergabeplattform hochzuladen. Es darf auf keinen Fall über die Bieterkommunikation, per E-Mail oder anderweitig abgegeben werden, da das Angebot dann sofort einsehbar ist, was zwingend den Ausschluss zur Folge hat.
3. Die von den Bietern mit der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform übermittelten Angaben dienen lediglich der Information. Maßgeblich sind ausschließlich die Eintragungen auf den Vergabeunterlagen.
4. Angebote, die nicht wertbar oder nicht in der vorgegebenen Frist eingegangen sind, werden ausgeschlossen.
5. Bieter können aufgefordert werden, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Preise und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert.
6. Die §§ 123, 124 GWB finden Anwendung.
7. Verhandlungen sind zulässig. Bereits das erste Angebot des Bieters muss verbindlich sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag - auch ohne Verhandlungen - auf das erste Angebot zu erteilen. Der Bieter muss also damit rechnen, dass eine Nachbesserung des Angebots im Laufe des Verfahrens nicht möglich ist. Im Anschluss an eine mögliche Verhandlungsrunde sind unter Umständen lediglich Preisanpassungen möglich.

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