1. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html) Beurteilungsgruppen AK 3 sind zu erfüllen. Zur Nachweisführung ist eine Bescheinigung über den Besitz des Gütezeichens Kanalbau RAL-GZ 961 für die Beurteilungsgruppe AK 3 mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Als gleichwertig gilt, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppen AK 3 entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist.
2. Erklärung zu Verfehlungen. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
3. Erklärung zu Berufsgenossenschaft. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
4. Erklärung zu Gewerbeanmeldung. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.
5. Erklärung zu Berufsregister. Nachweis zunächst durch Eigenerklärung.