Städt. Gymnasium - Erweiterung G9, Schreiner- und Innenausbauarbeiten
Städt. Gymnasium - Erweiterung G9, Schreiner- und Innenausbauarbeiten:-11 Schrankwände mit offenen Regalfächern-110 Schlösser für Einbauelemente
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz; - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014. Formulare für diese Eigenerklärungen sind als Vergabeunterlagen abrufbar. 2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bzgl. der Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, wird auf die gesetzliche Regelung in § 16a EU VOB/A verwiesen. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Erklärung zu Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Keine besonderen Bedingungen.