Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran
Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran nach DIN 14505 bzw. DIN 14502-2 sowie DIN 1846 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 32.000 kg.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz; - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014. Formulare für diese Eigenerklärungen sind als Vergabeunterlagen abrufbar. 2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bzgl. der Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, wird auf die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV verwiesen. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Erklärung zu Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Insolvenzverfahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 12 Monaten. Vergleichbar sind Lieferungen von baugleichen bzw. annährend baugleichen Fahrzeugen. Nachweis durch Einreichen einer Referenzliste mit der Angebotsabgabe. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zu Anzahl der Beschäftigten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bindefrist. Nachweis durch Vorlegen eines gültigen Zertifikats einer anerkannten und akkreditierten Prüfstelle mit der Angebotsabgabe. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Keine besonderen Bedingungen.