Hinweise zum Verfahrensablauf:
1. Das Angebot kann nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen eingereicht werden. Das Angebot ist zwingend in dem dafür vorgesehenen Bereich auf der Vergabeplattform hochzuladen. Es darf auf keinen Fall über die Bieterkommunikation, per E-Mail oder anderweitig abgegeben werden, da das Angebot dann sofort einsehbar ist, was zwingend den Ausschluss zur Folge hat.
2. Die von den Bietern mit der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform übermittelten Angaben dienen lediglich der Information. Maßgeblich sind ausschließlich die Eintragungen auf den Vergabeunterlagen.
3. Angebote, die nicht wertbar oder nicht in der vorgegebenen Frist eingegangen sind, werden ausgeschlossen.
4. Bieter können aufgefordert werden, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Preise und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert.
5. Verhandlungen sind zulässig. Bereits das erste Angebot des Bieters muss verbindlich sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag - auch ohne Verhandlungen - auf das erste Angebot zu erteilen. Der Bieter muss also damit rechnen, dass eine Nachbesserung des Angebots im Laufe des Verfahrens nicht möglich ist. Im Anschluss an eine mögliche Verhandlungsrunde sind unter Umständen lediglich Preisanpassungen möglich.