Die Gemeinde Heek plant die Erweiterung und Sanierung des Eppingschen Hofes. Der Eppingsche Hof ist ein Bürgerzentrum mit langer geschichtlicher Tradition. Viele Vereine und Verbände nutzen intensiv die Räumlichkeiten. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 2-8. Die Leistungsphase 9 ist optional anzubieten.
Die Gemeinde Heek plant die Erweiterung und Sanierung des Eppingschen Hofes.Der Eppingsche Hof ist ein Bürgerzentrum mit langer geschichtlicher Tradition. Viele Vereine und Verbände nutzen intensiv die Räumlichkeiten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach § 33 ff. HOAI auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit den einhergehenden denkmalpflegerischen Abstimmungen in den Leistungsphasen 2 - 8. Die Leistungsphase 9 ist optional anzubieten.Die Vergabe des Planungsauftrages erfolgt zunächst bis zur Leistungsphase 8.
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote herstellen zu können, wird die Honorarzone III vorgegeben.
Gesamtpreis
a) Strukturierung und Ablauf der Planungsphasenb) Zeitmanagement und Terminplanungc) Genehmigungsmanagementd) Kommunikations- und Abstimmungsprozessee) Risikomanagementf) innovative Ansätze und Optimierungspotenziale
a) Analyse und Bewertung des Bestandsb) Umgang mit Bestandsrisikenc) Planung und Bauausführungd) Denkmalschutze) Schnittstellenmanagementf) Nachhaltigkeit und Ressourcenschonungg) Erfahrung und Referenzen
eingesetzte Mitarbeiter/innen und Projektleiter/innen
Erfahrung des Projektteams bei vergleichbaren Aufgabenstellungen
Es sind nachhaltige und innovative Planungsansätze zu berücksichtigen. Ziel ist es, ökologische, ökonomi-sche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Erste Verhandlungsgespräche nach der Vorlage der Erstangebote sind an folgenden Terminen vorgesehen:Montag, 13.04.2026Dienstag, 14.04.2026
2) Evtl. auftretende Fragen sind über die Kommunikationsfunktion ("Nachrichten") des Vergabemarkplatzes zu stellen. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls über die v. g. Kommunikationsfunktion. Fragen, Nachrichten auf anderen Arten (z.B. E-Mail) werden nicht beantwortet;
3) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch fristgerecht über den Vergabemarkplatz mit dem "Bietertool" einzureichen; Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!
Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.