Planungsleistungen zur Umgestaltung der L608 in 48703 Stadtlohn:Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41-44 HOAI, Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbau-werke, LP 1 - 3 (optional LP 5 - 9)
Die geplante Umgestaltung der L 608 (Burgstraße / Pfeifenofen) in Stadtlohn umfasst verschiedene Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt und betrifft mehrere Abschnitte. 1. Straßenabschnitt: - Die Umgestaltung erstreckt sich von AN38.1, km 0+000, bis 38.2, km 0+658. - Dies umfasst den Bereich ab dem Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakel-straße / Kalterweg im Osten bis zum Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026) im Westen 2. Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakelstraße / Kalterweg: - Dieser Kreisverkehr wird durch den Kreis Borken umgestaltet und ist daher nicht Teil der aktuellen Maßnahme. - Die Umgestaltung dieses Kreisverkehrs könnte jedoch Auswirkungen auf die Ver-kehrsführung und Infrastruktur der angrenzenden Bereiche haben. 3. Kreisverkehr L 608 / Uferstraße / Webereistraße: - Dieser Kreisverkehr ist nur insoweit Teil der Umgestaltungsmaßnahmen, als dass eine Anpassung der Führung des Radverkehrs notwendig wird, die durch die Umgestaltung des zuvor genannten Kreisverkehrs durch den Kreis Borken ausgelöst wird. 4. Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026): - Der Knotenpunkt wird im Rahmen der Maßnahmen umgestaltet, um die Leistungs-fähigkeit und die Sicherheit zu verbessern. 5. Weitere Maßnahmen: - Erneuerung der Hausanschlüsse: Modernisierung der Abwasseranschlüsse entlang der betroffenen Straßenabschnitte. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Strom-anschlüsse sind bei den entsprechenden Anbietern/ Versorgern anzufragen und mit einzuplanen. - Verkehrsinseln und Fußgängerüberquerungen: Installation von Verkehrsinseln und fußgängerfreundlichen Überquerungen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu beruhigen. - Radverkehrsanpassungen: Anpassung der Radverkehrsführung im Bereich der Kreisverkehre, um eine sichere und effiziente Nutzung zu gewährleisten. - Infrastrukturverbesserungen: Verbesserungen an der Straßenoberfläche, Beleuchtung und möglicherweise Verbreiterung der Gehwege, um die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Es sind Leistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen: - Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung). - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Geotechnische Beratung und Bodenmanagement - Hydraulische Berechnungen - SiGeKo - Planungsbegleitende und baubegleitende Vermessung - Beweissicherung OPTIONALE LEISTUNGEN / STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG - Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 5 - 9 Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - geotechnische Beratung und Bodenmanagement in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend - SiGeKo in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf dieRügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle. Bitte nutzen Sie daher für Rückfragen etc. den Kommunikationsbereich dieses Vergabeportals.
Bieterfragen können bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Dokumente, die dem Eignungsnachweis des Unternehmens dienen, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden.
Burgstr_Anlage-2_Bewerberformular (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Das Bewerberformular ist für Nachweise, Erklärungen sowie die Referenzangaben zu verwenden.
Referenzen Planung Entwässerungsanlagen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder bei Nachunternehmereinsatz sind sämtliche Referenzen in ein gemeinsames Bewerberformular einzutragen. Für die firmenbezogenen Angaben können weitere Bewerberformulare als Kopie erstellt werden.
Referenzen Planung Verkehrsanlagen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder bei Nachunternehmereinsatz sind sämtliche Referenzen in ein gemeinsames Bewerberformular einzutragen. Für die firmenbezogenen Angaben können weitere Bewerberformulare als Kopie erstellt werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Siehe Vergabeunterlagen
Es gilt das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW).