Elektroarbeiten im Zuge der Sanierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Lemgo und Umstellung auf LED-Technik 2025/26
ca. 1.390 St Mastleuchten versch. Art demontieren und entsorgenca. 1.390 St Mastleuchten versch. Art liefern und montierenca. 1.390 St Übergangs- und Sicherungskasten erneuernca. 115 St Steuergeräte einschl. Zubehör liefern
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
siehe VgV und GWB
Unterlagen zur Eignungsprüfung können in einer angemessenen Frist nachgereicht werden.
gem. § 123 u. 124 GWB
EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder 124-Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Qualifikationsnachweis MVAS 1999/Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eintragung Handwerksrolle Elektrotechnik (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. duch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" bzw. das Formblatt124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert.