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Erweiterung Realschule Lemgo - Mobile Trennwände
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 02.09.2025 - 11:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Bieterfrage, die nun beantwortet wird:

Frage:

Punkt 1:
Damit die mobilen Trennwände im Erdgeschoss aus Position 01.10 und 01.30 problemlos in den Parkbereich verfahren werden kann, ist es notwendig die Tür um ein Element zur Trennwandmitte zu versetzten. An erster Stelle vor dem Parkbereich sollte immer das Teleskopelement stehen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob eine Änderung der Position des Türelements möglich ist.

Antwort:

Ein Versetzen der Schlupftüröffnung aus systembedingter Erfordernis um ein Element vom Rand in Richtung der Raummitte ist in den Fällen der Positionen 1.10 und 1.30 grundsätzlich möglich.
In beiden Fällen ist dabei zu beachten, dass die Türen dann vom Theaterprojekteraum aus gesehen nach außen aufschlagen müssen, damit ein Öffnen der Schlupftüren auch dann gewährleistet ist, wenn die Schlupftür von der Rauminnenseite aus verstellt wäre. Das Öffnen der Tür in den Flurbereich des Begegnungszentrums beeinträchtigt die Fluchtwegsituation dort geringfügig. Aus Sicht des Brandschutzes kann das toleriert werden, weil die Schlupftür nur zur Benutzung geöffnet wird und danach direkt zufällt und weil aus allen Stellen im EG ausreichend viele Ausgänge ins Freie bestehen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Trennwandsegment mit der Teleskopmechanik an der Gegenseite zum Parkbereich anzuordnen und die Schlupftüröffnungen in ihrer bisher vorgesehenen Position und Aufschlagrichtung zu belassen. In diesem Fall sind jedoch zusätzliche Deckenschienen im Bereich des Elements mit der Teleskopmechanik als Weiche erfordert, um die übrigen Elemente an der Deckenschiene frei bewegen zu können.
Die erste Option, also die Schlupftür in das benachbarte Element zu versetzen, halten wir für die günstigere Lösung.


Mit freundlichem Gruß
Gebäudewirtschaft Lemgo

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 27.08.2025 - 11:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Bieterfrage, die nun beantwortet wird:

Frage:

Punkt 1:
Sind die Termine, welche in Formblatt 214 genannt wurden fest oder dienen diese nur der Orientierung?
Der angegebene Ausführungstermin ab dem 10.11.2025, sehen wir bei einem Ende der Bindefrist am 17.11.2025 als unrealistisch an. Der Termin des Zuschlags liegt hinter dem des Arbeitsbeginns für den Hersteller.
Daher stellt sich uns die Frage, wann mit einer Beauftragung zu rechnen ist bzw. ob die angegebenen Ausführungstermine verschoben werden können bzw. evtl. schon verschoben wurden und das Formblatt 214 nicht aktualisiert wurde.
Nach Auftragserteilung kann mit ca. 7-8 Wochen bis Laufschieneneinbau gerechnet werden, da vorher noch ein Aufmaß genommen,
eine Zeichnung erstellt (ca. 15 Arbeitstage) und freigegeben, sowie die Laufschiene produziert und verschickt werden muss.

Punkt 2:
Der im LV geforderte EPD-Nachweis kann nur von einem Hersteller erbracht werden. Das ist ein spezielles Prüfdokument eines Mitbewerbers. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das ausschließlich von dieser
Firma genutzt wird. Es stellt jedoch kein Leistungsmerkmal einer mobilen Trennwand dar. Darf auch ohne EPD Nachweis angeboten werden? Alternativ wäre ein Verfahren nach
DGNB möglich, das wäre für alle Anbieter möglich.

Punkt 3:
Auf Seite 10 des LV"s wird des Weiteren eine 2-Holm-Tür ausgeschrieben. Muss zwingend eine 2-Holm Tür angeboten werden oder kann auch eine 1-Holm-Tür angeboten werden?
Eine 1-Holm-Tür stellt in Bezug auf den Schallschutz oder ähnliche Eigenschaften keinen Nachteil dar. Durch den entfallenden Holm verringert sich lediglich die Elementbreite, was zu einer harmonischeren optischen Aufteilung führt. Zudem erhalten die Elemente im Parkbereich eine einheitlichere Größe, sodass kein Element hervorsteht.

Punkt 4:
In Ihrem Leistungsverzeichnis wird eine Schalldämmanforderung von Rw,P 57 dB mit einem Gewicht von 36 Kg/m2 ausgeschrieben. Für uns derzeit nicht eindeutig nachvollziehbar,
auf welcher Grundlage dieses Gewicht basiert.
Aus technischer Sicht erscheint dieser Wert deutlich zu niedrig. Für ein vollständiges Element inklusive Rahmen, Mechanik sowie beidseitiger Oberfläche - ist realistisch von einer Flächenmasse
von ca. 65-70 kg/m2 auszugehen.
Muss diese Gewichtsbegrenzung aus statischen Gründen eingehalten werden oder kann auch eine mobile Trennwand mit einem Gewicht von 65-70 Kg/m2 anbieten?

Punkt 5:
Kann die Laufschiene in RAL 9016 gepulvert werden oder soll zwingend RAL 9010 ausgeführt werden?

Punkt 6:
Für die Trennwand gemäß Position 01.30 wurde eine Parknische vorgesehen. Leider sind in den aktuellen Planunterlagen keine Maße für diese Parknische enthalten. Wir bitten Sie daher, uns die entsprechenden Maße mitzuteilen oder uns mitzuteilen, ob die Parknische an die Abmessungen der Trennwandelemente angepasst werden kann.
Sollte eine Anpassung der Parknische nicht möglich sein, müssen wir prüfen, ob die vorgesehenen Elemente in die bestehende Nische passen. In diesem Fall benötigen wir die Maßangaben
zur weiteren Planung und Abstimmung.

Punkt 7:
Im Leistungsverzeichnis ist angegeben, dass die Laufschiene sichtbar unterhalb der Stahlbetondecke abgehängt werden soll.
Aus den Plänen ist jedoch ersichtlich, dass in diesem Bereich eine abgehängte Decke vorgesehen ist. Daher gehen wir davon aus, dass eine Abschottung der Laufschiene in Qualität Q1 ausreichend ist.
Bitte bestätigen Sie uns, dass diese Annahme korrekt ist.


Antwort:

zu 1:
Wegen der Fristen bei EU-weiter Ausschreibung ist eine frühere Vergabe nicht möglich. Die genannten Ausführungstermine kommen aus dem aktuellen Bauzeitenplan und sind bei Konflikt mit dem Vergabezeitpunkt als Orientierungswerte zu verstehen. Der Ausführungsbeginn kann sich unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten um etwa 8 Wochen nach Mitte Januar verschieben und ist dann insbesondere mit dem Gewerk der revisionierbar montierten Abhangdecken zu koordinieren.

zu 2:
Der Nachweis eines zertifizierten Standards zur Umweltverträglichkeit des angebotenen Produktes ist uns wichtig. Alternativ zum geforderten EPD-Nachweis kann auch ein vergleichbarer Nachweis nach DGNB akzeptiert werden.

zu 3:
Wenn eine Schlupftür in 1-Holm-Ausführung gleiche Schallschutz-Eigenschaft aufweist, wie eine Tür in 2-Holm-Ausführung und das geforderte Schalldämm-Maß damit eingehalten wird, können Elemente mit Schlupftüren in 1-Holm-Ausführung angeboten werden.

zu 4:
Bei dem Schalldämmmaß ist nach Schallschutzkonzept ein Prüfwert der mobilen Trennwände von Rw,p = 57dB erforderlich. Der Trennwandzuschlag in den Decken ist mit 300kg/m berücksichtigt, bei den angefragten Trennwandhöhen sind Elemente mit 70 kg/m2 damit möglich und können angeboten werden.

zu 5:
Reinweiß (9010) wird auch an anderer Stelle angewendet und ist deshalb gewünscht.

zu 6:
Die Abmessung der in Trennwandposition 01.30 beschriebenen Parknische wird an die Trennwandelemente gemäß Werkstattplanung angepasst.

zu 7:
Dort wo mobile Trennwände montiert werden, sind Streckmetalldecken als Abhangdecke geplant. Alle Elemente im abgehängten Deckenbereich sind deshalb sichtbar und bekommen einen schwarzem Farbanstrich. Wegen des Farbanstrichs ist eine Oberfläche in Q2-Qualität auf Abschottungen gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Gebäudewirtschaft Lemgo

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Betreff: Pläne Datum: 21.08.2025 - 10:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang befinden sich nun die Pläne zur Ausschreibung.

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01. GW31.3 Anlagen 1 - Plaene.pdf 21.08.2025 7,2 MB
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