Berichtigungen

Ausschreibung Rosmart - BRZ, Zentrallager und Rettungswache

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
25.10.2026 11:26 Uhr
Neue Informationen sind verfügbar

Die Preisgleitklausel wurde aktualisiert

Grundsatz: Eine Anpassung der Preise aufgrund einer Veränderung des Material- und Sachkostenanteils (Ziffer 2.2.) ist erstmalig zum 01.01.2028 und danach zum 01.01. eines jeden Jahres zulässig. Abweichend von dieser Jahressperrfrist können die Preise nach Ziffer 2.1. (Lohnkostenanteil inklusive der damit verbundenen kalkulatorischen Lohnnebenkosten) bei Änderungen des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk jederzeit - und somit ausdrücklich auch bereits vor dem 01.01.2028 - angepasst werden.

23.10.2026
Änderung/en
16.10.2026 04:51 Uhr
Neue Informationen sind verfügbar

Änderung der Preisgleitklausel

Die Preisgleitklausel wurde wie folgt angepasst:

"Preisanpassung (Preisgleitklausel)
1. Grundsatz: Eine Anpassung der Preise aufgrund einer Veränderung der untenstehenden Kostenfaktoren 2.2. und 2.3. ist erstmalig zum 01.01.2028 und danach zum 01.01. eines jeden Jahres zulässig. Die Preise nach 2.1. können bei Änderungen des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk jederzeit angepasst werden.

2. Kostenstruktur (Gewichtung): Die Vertragsparteien vereinbaren für die Preisbildung folgende feste Aufteilung der Kostenfaktoren (Gewichtung):
2.1. 80 % Lohnkostenanteil (gekoppelt an den Rahmen- und Lohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk, bezogen auf die jeweils gültige Lohngruppe für die vertragsgegenständliche Leistung).
2.2. 10 % Material- und Sachkostenanteil (gekoppelt an den Verbraucherpreisindex [VPI] für Deutschland des Statistischen Bundesamtes). Als verbindliche mathematische Orientierungsgrundlage gilt die offizielle Verbraucherpreisindex und Inflationsrate Übersichtsseite von Destatis (https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-Dienstleistungen/_inhalt.html)
2.3. 10 % Festanteil (Wagnis, Gewinn, Verwaltungskosten - dieser Anteil bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit unveränderlich).

3. Verfahren und Fristen:
3.1. Eine Preisanpassung erfolgt nicht automatisch. Sie muss von der jeweils fordernden Vertragspartei (Auftragnehmer bei Erhöhungen, Auftraggeber bei Senkungen) schriftlich unter Vorlage aller erforderlichen Berechnungen und Nachweise (Tarifverträge, Indexdaten) beantragt werden.
3.2. Der Antrag nach 2.2. sowie 2.3. muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens bis zum 15.12. des jeweiligen Vorjahres vorliegen. Verspätet eingehende Anträge werden erst zum darauffolgenden Anpassungsstichtag wirksam.
3.3. Die Anpassung nach 2.1. tritt frühestens mit Beginn des Monats in Kraft, der auf den Monat des Antragseingangs beim Auftraggeber folgt, sofern der neue Tarifvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits rechtswirksam und allgemeinverbindlich ist. Eine rückwirkende Preisanpassung ist ausgeschlossen.
4. Berechnung der Anpassung:
4.1. Eine Veränderung der Lohnkosten wird mit 80 % auf den Gesamtpreis umgelegt (Beispiel: Steigt der Tariflohn um 5 %, erhöht sich der Gesamtpreis um 5 % von 80 % = 4 %).
4.2. Eine Veränderung des Verbraucherpreisindexes wird mit 10 % auf den Gesamtpreis umgelegt. Maßgeblich ist die prozentuale Indexveränderung des jeweils letzten vorliegenden Monats im Vergleich zum Monat des letzten Anpassungsstichtags (bzw. für die erste Anpassung im Vergleich zum Monat des Vertragsschlusses).
5. Bagatellgrenze (Schutz vor Kleinstanpassungen): Eine Preisanpassung (sowohl nach oben als auch nach unten) wird nur durchgeführt, wenn die errechnete Gesamthebung oder -senkung des Vertragspreises mindestens 1,5 % im Vergleich zum jeweils aktuell gültigen Preis beträgt."

15.10.2026
Änderung/en
13.10.2026 05:18 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Aktualisierung der Formulare F531, F532, F533 sowie VVB 124. Die vorgenannten Formulare wurden aktualisiert, da diese falsche Angaben von anderen Vergabeverfahren hatten. Bitte nutzen Sie die aktualisierten Formulare.

12.10.2026