Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen eine eingegangene Bieterfrage und die entsprechende Antwort:
Frage:
Die Kooperationsvereinbarung regelt die Auszahlung der Mittel mit festen Auszahlungsdaten 31.01. und 31.07 eines Jahres, allerdings dann erst 2 Monate nach Abrechnung der entstandenen Kosten. Das würde bedeuten, dass ein Träger insgesamt 8 Monate in Vorleistung gehen soll. Haben wir das so richtig verstanden?
Wir kennen eine solche Vorgehensweise aus anderen Kommunen nicht.
In der Regel zahlen die Kommunen in ein bis zwei Raten im Voraus( 1.8. und 1.2) und ein Abrechnung erfolgt am Schuljahresende als Spitzabrechnung und der Rückzahlung nicht verbrauchter Mittel.
Die halbjährliche Spitzabrechnung und eine entsprechende Rückzahlung der nicht verbrauchten Mittel stellt für uns jetzt kein Problem dar, eine Vorleistung allerdings sehen wir eher kritisch. Als freier Träger der Jugendhilfe verfügen wir nicht über Eigenkapital, dass wir einsetzen könnten.
Antwort:
In der Vereinbarung wurde im "§ 6 Vergütung" ein neuer "Punkt 3" eingefügt. Zudem wurde "Punkt 5", bezogen auf Punkt 3, ergänzt. Die Stellen sind grau markiert worden zur Übersichtlichkeit.
Die geänderte Kooperationsvereinbarung wurde in den Vergabeunterlagen ersetzt und ist zusätzlich dieser Nachricht beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
Schaffer
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Kooperationsvereinbarung GoSt CSS + Sadh (neu) (3).docx | 28.05.2025 | 26,3 KB |