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Geld oder Stelle
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.06.2025
16.06.2025 10:00 Uhr
16.06.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Märkischer Kreis - Der Landrat
0
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58
vergabe@maerkischer-kreis.de
+49 23519666529

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
1
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
+49 2514110
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
1
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
+49 2514110
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75000000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ab dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 (08.2025) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Schule an der Höh und der Carl-Sonnenschein-Schule in 2 Losen zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ab dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 (08.2025) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Schule an der Höh und der Carl-Sonnenschein-Schule in 2 Losen zu vergeben.
Hierzu werden der Märkische Kreis, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Schulen sind Ganztagsschulen im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot an der jeweiligen Schule auf Grundlage des Runderlasses.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gertrudisstr. 10b
58640
Iserlohn
Deutschland
DEA58

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Bonhoeffer Str.15
58511
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Konzept

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Preis

Preis

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXVJYYDYT4YLNKER

Einlegung von Rechtsbehelfen

.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen. Für nach dem 04.06.2025 eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung bezieht sich nur auf Unterlagen die nach der VgV / GWB nachgefordert werden dürfen !

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen, bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Im Falle der Auftragserteilung muss die Bietergemeinschaft, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Eignung mit den erforderlichen Angeaben
- Referenznachweise (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Nachweis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn sich der Bieter der Kapazität anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient
- Konzept

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Carl-Sonnenschein-Schule
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75000000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ab dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Carl-Sonnenschein-Schule zu vergeben.
Hierzu werden der Märkische Kreis, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Schule ist Ganztagsschule im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Carl-Sonnenschein-Schule auf der Grundlage des vorgenannten Runderlasses.
1.2 Räume / Einrichtungsgegenstände
Dem Träger werden für die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebots die erforderlichen Räume und Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Alle Räumlichkeiten sollen je nach Notwendigkeit und Machbarkeit nach Absprache mit Schule und Träger auf der Basis eines Raumkonzeptes gemeinsam genutzt werden können.
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände, Materialien und sonstigen Gegenstände (z. B. Verbrauchs-, Beschäftigungsmaterial u. ä.) sind Bestandteil der Schule und befinden sich somit im Eigentum des Märkischen Kreises als Schulträger.
Der Märkische Kreis trägt die Kosten für Reparaturen, Inspektion, Wartung und Neuanschaffungen der von ihr beschafften Ausstattungsgegenstände.
Der Märkische Kreis trägt die raumbezogenen Nebenkosten wie Hausmeister-, Reinigungs-, Heiz-, Strom-, und Wasserkosten.
1.3 Finanzierung "Geld oder Stelle"
Der Märkische Kreis sorgt für die Kostenerstattung des Trägers zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Programms "Geld oder Stelle" auf der Grundlage des Runderlasses des Landes NRW in der gültigen Fassung.
Der Märkische Kreis gewährt dem Träger zum Betrieb der ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote jährlich einen Zuschuss zu den Betriebskosten (Personal- und Overheadkosten), maximal in Höhe der Landesmittel (voraussichtliche Fördermittel 2024: 109.560,00 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), sofern die Mittel in dieser Höhe benötigt werden und eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung muss vierteljährlich im Rahmen eines Verwendungsnachweises gegenüber dem Märkischen Kreis als Schulträger nachgewiesen werden.
Eine Überschreitung der in der späteren Kooperationsvereinbarung festgelegten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers.
1.4 Personal
Der Träger stellt das pädagogische Fachpersonal zum Betrieb des außerunterrichtlichen Angebots im Benehmen mit der Schule ein.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das im außerunterrichtlichen Angebot tätige Personal obliegt dem Träger. Zur Abwehr von Gefahren ist die Schulleitung gegenüber dem im außerunterrichtlichen Angebot tätigen Personal weisungsberechtigt.
1.5 Angebote von externen Anbietern
Der Träger schließt die notwendigen Verträge mit Vereinen, Organisationen, Honorarkräften, Übungsleitern, ehrenamtlichen Kräften, die zum Betrieb der Ganztagsschule notwendig sind, im Einvernehmen mit der Schule.
1.6 Öffnungszeiten
Die Schule und der Träger vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen (derzeit 8.45 Uhr bis 14.45 Uhr, freitags bis 12.45 Uhr, bei Bedarf auch länger), sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
1.7 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Die zu schließende Vereinbarung tritt am 01.08.2024 in Kraft und gilt für ein Jahr, also für das Schuljahr 2024/2025 (31.07.2025).
1.8 Wertung der Angebote:
Die Wertung der Angebote erfolgt aufgrund nachstehender Zuschlagskriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung:
Bewertung des Preises: 30 %
Als zu wertender Preis sind die Personalbruttokosten inklusive Personalneben- und Overheadkosten für ein Jahr anzugeben. Der zu wertende Preis ist im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Der Preis wird wie folgt bewertet:
Das zu wertende Angebot mit dem geringsten Preis bekommt die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Für den doppelten Betrag des geringsten zu wertenden Angebotspreises werden 0 Punkte gegeben. Liegt ein Preis über dem genannten Doppelten, werden ebenfalls 0 Punkte gegeben.
Die Wertungspunkte des einzelnen Angebots errechnen sich durch Interpolation. Hierzu wird die Differenz des einzelnen Angebotspreises zum doppelten des geringsten Angebotspreises ins Verhältnis zum geringsten Angebotspreis gesetzt und mit 5 multipliziert.
Beispiel: Preis Angebot A 1.200EUR; geringster Angebotspreis 1.000EUR (verdoppelt 2.000EUR).
Punkte Angebot A: (2.000EUR-1.200EUR) / 1.000EUR x 5= 4,0 Punkte.
Zur Ermittlung der Wertungspunktzahl des Preises wird die ermittelte Punktzahl mit 30% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bewertung des Konzepts: 70 %
Es wird das Konzept nach den Maßgaben des Leistungsverzeichnisses gewertet, siehe insbesondere Nr. 2.
Die Bewertung erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, also 5 Punkte = sehr gut; 4 Punkte = gut; 3 Punkte = befriedigend; 2 Punkte = ausreichend; 1 Punkt = mangelhaft; 0 Punkte = ungenügend.
Zur Ermittlung der Wertungszahl des Konzeptes wird die ermittelte Punktzahl mit 70% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Summe der Wertungspunkte aus Preis und Konzept bekommt den Zuschlag.

HINWEIS:
Sofern mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote eingehen (Punktegleichheit), die für einen Zuschlag in Betracht kämen, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen.
Beide Lose werden

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Schule an der Höh
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75000000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ab dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Schule an der Höh zu vergeben.
Hierzu werden der Märkische Kreis, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Schule ist Ganztagsschule im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schule an der Höh auf der Grundlage des vorgenannten Runderlasses.
1.2 Räume / Einrichtungsgegenstände
Dem Träger werden für die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebots die erforderlichen Räume und Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Alle Räumlichkeiten sollen je nach Notwendigkeit und Machbarkeit nach Absprache mit Schule und Träger auf der Basis eines Raumkonzeptes gemeinsam genutzt werden können.
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände, Materialien und sonstigen Gegenstände (z. B. Verbrauchs-, Beschäftigungsmaterial u. ä.) sind Bestandteil der Schule und befinden sich somit im Eigentum des Märkischen Kreises als Schulträger.
Der Märkische Kreis trägt die Kosten für Reparaturen, Inspektion, Wartung und Neuanschaffungen der von ihr beschafften Ausstattungsgegenstände.
Der Märkische Kreis trägt die raumbezogenen Nebenkosten wie Hausmeister-, Reinigungs-, Heiz-, Strom-, und Wasserkosten.
1.3 Finanzierung "Geld oder Stelle"
Der Märkische Kreis sorgt für die Kostenerstattung des Trägers zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Programms "Geld oder Stelle" auf der Grundlage des Runderlasses des Landes NRW in der gültigen Fassung.
Der Märkische Kreis gewährt dem Träger zum Betrieb der ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote jährlich einen Zuschuss zu den Betriebskosten (Personal- und Overheadkosten), maximal in Höhe der Landesmittel (voraussichtliche Fördermittel 2024: 219.130,00 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), sofern die Mittel in dieser Höhe benötigt werden und eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung muss vierteljährlich im Rahmen eines Verwendungsnachweises gegenüber dem Märkischen Kreis als Schulträger nachgewiesen werden.
Eine Überschreitung der in der späteren Kooperationsvereinbarung festgelegten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers.
1.4 Personal
Der Träger stellt das pädagogische Fachpersonal zum Betrieb des außerunterrichtlichen Angebots im Benehmen mit der Schule ein.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das im außerunterrichtlichen Angebot tätige Personal obliegt dem Träger. Zur Abwehr von Gefahren ist die Schulleitung gegenüber dem im außerunterrichtlichen Angebot tätigen Personal weisungsberechtigt.
1.5 Angebote von externen Anbietern
Der Träger schließt die notwendigen Verträge mit Vereinen, Organisationen, Honorarkräften, Übungsleitern, ehrenamtlichen Kräften, die zum Betrieb der Ganztagsschule notwendig sind, im Einvernehmen mit der Schule.
1.6 Öffnungszeiten
Die Schule und der Träger vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen (derzeit 7.45 Uhr bis 14.15 Uhr, dienstags und freitags bis 12.00 Uhr, bei Bedarf auch länger), sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
1.7 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Die zu schließende Vereinbarung tritt am 01.08.2024 in Kraft und gilt für ein Jahr, also für das Schuljahr 2024/2025 (bis 31.07.2025).
1.8 Wertung der Angebote:
Die Wertung der Angebote erfolgt aufgrund nachstehender Zuschlagskriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung:
Bewertung des Preises: 30 %
Als zu wertender Preis sind die Personalbruttokosten inklusive Personalneben- und Overheadkosten für ein Jahr anzugeben. Der zu wertende Preis ist im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Der Preis wird wie folgt bewertet:
Das zu wertende Angebot mit dem geringsten Preis bekommt die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Für den doppelten Betrag des geringsten zu wertenden Angebotspreises werden 0 Punkte gegeben. Liegt ein Preis über dem genannten Doppelten, werden ebenfalls 0 Punkte gegeben.
Die Wertungspunkte des einzelnen Angebots errechnen sich durch Interpolation. Hierzu wird die Differenz des einzelnen Angebotspreises zum doppelten des geringsten Angebotspreises ins Verhältnis zum geringsten Angebotspreis gesetzt und mit 5 multipliziert.
Beispiel: Preis Angebot A 1.200EUR; geringster Angebotspreis 1.000EUR (verdoppelt 2.000EUR).
Punkte Angebot A: (2.000EUR-1.200EUR) / 1.000EUR x 5= 4,0 Punkte.
Zur Ermittlung der Wertungspunktzahl des Preises wird die ermittelte Punktzahl mit 30% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bewertung des Konzepts: 70 %
Es wird das Konzept nach den Maßgaben des Leistungsverzeichnisses gewertet, siehe insbesondere Nr. 2.
Die Bewertung erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, also 5 Punkte = sehr gut; 4 Punkte = gut; 3 Punkte = befriedigend; 2 Punkte = ausreichend; 1 Punkt = mangelhaft; 0 Punkte = ungenügend.
Zur Ermittlung der Wertungszahl des Konzeptes wird die ermittelte Punktzahl mit 70% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Summe der Wertungspunkte aus Preis und Konzept bekommt den Zuschlag.

HINWEIS:
Sofern mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote eingehen (Punktegleichheit), die für einen Zuschlag in Betracht kämen, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen.
Beide Lose we

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen