Beschaffung von iPads inkl. Zubehör und Dienstleistung für Schulen
Beschaffung von iPads inkl. Zubehör und Dienstleistung für Schulen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen. Für nach dem 16.09.2026 eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb einer angemessenen Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Umsatznachweise
Referenzsprojekte
ASM Berechtigung
Einzureichende Unterlagen:
1. Umsatznachweis: Mindestjahresumsatz von 1.000.000 EUR im Bereich IT-Hardware-Lieferung von Apple Tablets in den letzten 3 Geschäftsjahren (Eigenerklärung genügt)
2. Referenzprojekte: Mindestens 3 vergleichbares abgeschlossenes Projekt: MDM-Rollout mit mindestens 250 Geräten, öffentlicher Auftraggeber, nicht älter als 3 Jahre. Nachweis durch Referenzschreiben oder Eigenerklärung mit Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber.
3. ASM-Berechtigung: Nachweis der Berechtigung zur Registrierung von Geräten im Apple School Manager des Auftraggebers (z.B. Autorisierungsbestätigung des Geräteherstellers oder gleichwertig)