1. Gegenstand der AusschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Förderschule Hermann-Schmidt-Schule des Kreises Paderborn mit einer Mittagsverpflegung für die Standorte Schloß Neuhaus und Büren. Darüber hinaus werden am Standort Büren die erforderlichen Serviceleistungen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2029.Der Auftragnehmer/die Auftragnehmer hat/haben die ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen.
2. Auftragsumfang und Losaufteilung2.1 Los I - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Schloss Neuhaus Standort Schloß NeuhausHermann-Schmidt-SchuleMerschweg 633104 PaderbornDie durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.2.2 Los II - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort BürenStandort BürenHermann-Schmidt-SchuleBühl 733142 BürenDie durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.2.3 Los II - Serviceleistungen am Standort BürenDer Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen für die Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren.
3. Allgemeine Vertragsbedingungen3.1 PreisgestaltungIn den Angebotspreisen sind sämtliche preisbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen umfassen.Die Preise sind als Nettopreise anzugeben.Vertragslaufzeit und VerlängerungsoptionDie Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029.Der Auftraggeber behält sich vor, die Verträge für einzelne oder beide Lose durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern.Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.3.2 PreisanpassungIm Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption kann über eine Anpassung der vereinbarten Preise verhandelt werden.Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der Verlängerung um mindestens 1,5 Prozentpunkte erhöht hat.Die Obergrenze einer Preisanpassung bildet die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex im entsprechenden Zeitraum.3.3 Ansprechpartner und ZusammenarbeitDer Auftraggeber benennt für die Schulverpflegung eine feste Ansprechperson.Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen, ordnungsgemäßen und störungsfreien Versorgung ist eine enge und zeitnahe Abstimmung zwischen den Auftragnehmern, den Schulen und dem Schulträger erforderlich.Insbesondere die Schnittstelle zwischen der Essenslieferung (Los II) und den Serviceleistungen am Standort Büren (Los III) sind durch die jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren und abzustimmen.Der Auftraggeber ist in wesentliche Abstimmungen einzubeziehen.Sofern zwischen den Auftragnehmern keine Einigung erzielt werden kann, trifft der Auftraggeber die abschließende Entscheidung.3.4 LeistungsbeginnDie Leistungserbringung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Herbstferien 02.11.2026.Die konkreten Termine werden den Auftragnehmern rechtzeitig vor Vertragsbeginn mitgeteilt.Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich keine Leistungserbringung.3.5 BerichtspflichtenAuf Anforderung des Auftraggebers sind die zur Beurteilung der Schulverpflegung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.Sofern politische Gremien des Kreises Paderborn, insbesondere der Schul- und Sportausschuss, einen Sachstandsbericht zur Schulverpflegung wünschen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und auf Anforderung an entsprechenden Besprechungen teilzunehmen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
erwarteter Leistungsumfang
Los 1: Lieferung der MittagsverpflegungStandort Schloß NeuhausDer Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Schloß Neuhaus.Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen Montag, Dienstag und Donnerstag. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Belieferung statt.Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Speisen werden von den Küchenkräften entgegengenommen.
Los 2: Lieferung der MittagsverpflegungStandort BürenDer Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Büren.Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils montags, dienstags und donnerstags. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Belieferung.Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren und lebensmittelechten Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden.Die Anlieferung erfolgt zu den mit dem Auftraggeber abgestimmten Lieferzeiten. Die Speisen sind so rechtzeitig anzuliefern, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung sowie eine pünktliche Essensausgabe sichergestellt sind.Die Lieferung ist an das vom Auftragnehmer des Loses III eingesetzte Personal zu übergeben. Dieses übernimmt die Annahme der Lieferung, die Kontrolle auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel sowie die Vorbereitung der Essensausgabe.Der Auftragnehmer stellt das für die Essensausgabe erforderliche Mehrweggeschirr sowie Besteck in ausreichender Anzahl und in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung.Nach Beendigung der Essensausgabe übernimmt der Auftragnehmer die Abholung des benutzten Geschirrs und Bestecks sowie deren Reinigung in eigener Verantwortung. Er stellt sicher, dass für den jeweils folgenden Verpflegungstag wieder ausreichend sauberes Geschirr und Besteck zur Verfügung stehen.
Los III - Serviceleistungen im Zusammenhang mit der MittagsverpflegungDer Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren.Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, die Vor- und Nachbereitung, die Reinigung der Ausgabeküche und des Mensabereiches, das Spülen des Geschirrs sowie die Entsorgung der Speisereste.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verträge für einzelne oder alle Lose durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern.Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Standort Schloß NeuhausHermann-Schmidt-Schule
Standort BürenHermann-Schmidt-Schule
(1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zurügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammereinzureichen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Angebotsabgabe gefordert war, können diese nachgefordert werden.
Eigenerklärung zur Eignung- keine Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): A) ZuverlässigkeitDer Bieter darf keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Zum Beleg gibt der Bieter gem. Eigenkerläung zur Eignung (Formular 124) folgende Erkläungen ab:a) für das Unternehmen liegen keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vor und/oder,b) der Bieter wurde in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt und/oderc) Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB für das Unternehmen des Bieters vorliegt und/oderd) für das Unternehmen des Bieters liegt zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vor, der Bieter hat jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
B) keine Insolvenz:Über das Vermögen des Bieters darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden sein bzw. ein Antrag auf Eröffnung darf nicht mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen des Bieters darf sich nicht in Liquidation befinden.Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.Erklärung gem. Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124).
C) Zahlung von Steuern und Abgaben:Der Bieter muss seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben.Erklärung gem. Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124).
Auf Anforderung des Auftraggebers, hat der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben - kein Russland Bezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bieters darüber, dass dieFirma nicht zu den in der Eigenerklärung zumBMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl.Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmengehört, die einen Bezug z
Eigenerklärung zur Eignung - Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.Erklärung gem. Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124).
Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bieter die Zahl der aktuell Beschäftigten sowie die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben. Die für die Leitung vorgesehene(n) Person(en) ist/sind zu benennen.
Eigenerklärung zur Eignung - Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Bieters, ob eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht. Falls ja, ist die Berufsgenossenschaft im Formular 124 entsprechend anzugeben.
Eigenerklärung zur Eignung - Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat in der Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) anzugeben, ob er in einem Handelsregister oder in einem sonstigen Berufsregister an seinem Sitz oder Wohnsitz eingetragen ist oder eine solche Verpflichtung nicht besteht.Im Falle der Eintragung, ist das Berufsregister /Handeslsregister konkret anzugeben (z.B. Nummer des Handelsregisters + Gericht). Auf Anforderung des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Angabe, die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss in den letzten drei (3) Jahren mindestens drei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Aufträge ausgeführt haben.Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bieter drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennnen:Beschreibung der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Ansprechpartner beim Referenzauftraggebers
Eigenerklärung zur Eignung -Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorhandensein eines Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Angabe dieses Umsatzes in der Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124).
keine
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Schloß Neuhaus.Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen Montag, Dienstag und Donnerstag. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet keine Belieferung statt.Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden. Die Speisen werden von den Küchenkräften entgegengenommen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für den Standort der Hermann-Schmidt-Schule in Büren.Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten.Die Belieferung erfolgt an den Schultagen des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils montags, dienstags und donnerstags. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Belieferung.Die Speisen sind in geeigneten, wiederverwendbaren und lebensmittelechten Transportbehältnissen anzuliefern, die gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Speisentemperaturen bis zur Essensausgabe eingehalten werden.Die Anlieferung erfolgt zu den mit dem Auftraggeber abgestimmten Lieferzeiten. Die Speisen sind so rechtzeitig anzuliefern, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung sowie eine pünktliche Essensausgabe sichergestellt sind.Die Lieferung ist an das vom Auftragnehmer des Loses III eingesetzte Personal zu übergeben. Dieses übernimmt die Annahme der Lieferung, die Kontrolle auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel sowie die Vorbereitung der Essensausgabe.Der Auftragnehmer stellt das für die Essensausgabe erforderliche Mehrweggeschirr sowie Besteck in ausreichender Anzahl und in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung.Nach Beendigung der Essensausgabe übernimmt der Auftragnehmer die Abholung des benutzten Geschirrs und Bestecks sowie deren Reinigung in eigener Verantwortung. Er stellt sicher, dass für den jeweils folgenden Verpflegungstag wieder ausreichend sauberes Geschirr und Besteck zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren.Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, die Vor- und Nachbereitung, die Reinigung der Ausgabeküche und des Mensabereiches, das Spülen des Geschirrs sowie die Entsorgung der Speisereste.