Die Auftraggeberin prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote
nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die
Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen
Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die VOL/B wird Vertragsbestandteil. Zudem werden die beigefügten Unterlagen
Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag direkt auf das Erstangebot
zu erteilen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf die Durchführung von
Verhandlungen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, mit einem oder mehreren
Bietern nach Prüfung der Angebote inhaltliche und preisliche
Verhandlungen zu führen.