Die Widukindstadt Enger plant die umfassende energetische Sanierung und Modernisierung der 1-fach Turnhalle auf dem Grundstück der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp in der Humboldtstraße 20 in Enger. Im Rahmen der Maßnahme sollen sowohl der Hallenbereich als auch die Umkleidebereiche bis auf den Rohbau zurückgebaut werden, um eine vollständige bauliche und technische Erneuerung zu ermöglichen.Im Fokus der Modernisierung stehen die energetische Aufwertung der Fensterfront im Hallenteil, der Einbau eines neuen Hallenbodens und die Installation einer modernen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Für die Beheizung der Halle ist eine Deckenstrahlungsheizung vorgesehen. Die Beleuchtung, Lüftung und das Heizsystem sollen künftig durch den Einsatz erneuerbarer Energien - darunter eine Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage - betrieben werden. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird angestrebt, erstmals mindestens die Effizienzgebäude-Stufe 70 zu erreichen und somit einen hohen energetischen Standard sicherzustellen. Ein zentrales Ziel des Projektes ist zudem die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit. Hierzu ist vorgesehen, die Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide mit WC- und Duschbereich zu erweitern, um allen Nutzergruppen einen gleichberechtigten und selbstständigen Zugang zu ermöglichen.Das Gebäude soll gemäß der Zertifizierungsprogrammes "Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG)" mit dem Status "PLUS" zertifiziert werden.
Die Widukindstadt Enger beabsichtigt die 1-fach Turnhalle auf dem Grundstück der Grundschule Belke-Steinbeck/Besenkamp, Humboldtstr. 20, in Enger grundlegend energetisch zu sanieren und zu modernisieren. Der Hallenbereich und die Umkleiden werden dafür bis auf den Rohbau zurück gebaut. Im Hallenteil wird insbesondere die Fensterfront energetisch aufgewertet, ein neuer Hallenboden eingebaut und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Für die Beheizung wird eine Deckenstrahlungsheizung eingebaut.Für Beleuchtung, Lüftungsanlage und Heizsystem ist der Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen (Einbau einer Wärmepumpe, Installation einer Photovoltaikanlage).Nach Abschluss der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten soll die Turnhalle erstmals mind. Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen.Die Halle wird barrierefrei ausgebildet. So ist vorgesehen, die Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide inkl. WC- und Duschbereich zu erweitern.
Im Rahmen der Umsetzung des Projekts sind die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorgesehen:Heizsystem:Der Betrieb des Gaskessels wird durch den Einsatz einer Luft-Wärmepumpe ersetzt.Die Wärmepumpe kann überwiegend mit selbsterzeugtem Strom aus den Photovoltaikmodulen betrieben werden. Die Wärmepumpe deckt die Wärmeerzeugung für die Heizung, Lüftung und Trinkwassererwärmung ganzheitlich ab.Lüftung:Die ineffiziente Luftheizung wird durch eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt. Durch moderne Ventilatorentechnik und die Wärmerückgewinnung werden sowohl der Einsatz von Wärme als auch von Strom deutlich minimiert.Photovoltaik:Das Dach der Turnhalle soll mit Photovoltaikmodulen belegt werden, um für den Eigenverbrauch Strom zu erzeugen. Überschüssiger Strom wird in einem Batteriespeicher gespeichert. Für den Aufbau der Module ist das Turnhallendach entsprechend der künftigen Traglast zu ertüchtigen.Fenster:Austausch der Einscheibenverglasung durch 3-fach Verglasung.Beleuchtung:Umstellung auf energiesparende LED-Beleuchtung.Hallenboden:Austausch des Hallenbodens, Erneuerung des Prallschutzes.Umkleiden:Modernisierung der Umkleiden und NebenräumeBehindertengerechte Ausstattung:Erweiterung der Turnhalle um eine behindertengerechte Umkleide und Sanitäranlagen (WC und Dusche).
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen benötigt die Widukindstadt Enger Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9 nach § 34 HOAI.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualifikation des Projektteams
Organisation der Projektabwicklung
Darstellung der Vorgehensweise bei der Erweiterung/Sanierung der Turnhalle im Hinblick auf die energetischen Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer WestfalenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford. Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Herford.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford - Zentrale Vergabestelle,Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Herford - Zentrale Vergabestelle
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablaufnachgereicht werden.
"Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei."
Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung: Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 Berufsträger (Architekten, Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) - hier die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen - die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestanforderung: Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 3 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1,5 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung: Referenz HochbauprojektBieter müssen mindestens eine Referenz für die Planung und Objektüberwachung (Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung) einer Schule oder Hochschule, idealerweise einer Sporthalle im laufenden Schulbetrieb, nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung einer Schule, Hochschule oder einer Sporthalle im laufenden Schulbetrieb- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1.000.000,00 EUR netto betragen.- Der Bieter hat mindestens Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.- Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.- Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.09.2016 statt. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).Für den Referenznachweis ist das Formular B-13 zu nutzen. Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
besondere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen entsprechend zu entnehmen.