Gemeinde Kirchlengern, Anschaffung eines Gerätewagens - GW Logistik 2
Die Gemeinde Kirchlengern plant die Anschaffung eines Gerätewagens - GW Logistik 2.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Technischer Wert und Qualität
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) EinVergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angeboteszu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebotunbedingt vollständig bei.
Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe: - Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 EU und, - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Formular 533 EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vergleichsvorführung eines gleichwertigen Fahrzeuges - Die Bieter verpflichten sich, auf eigene Kosten ein gleichwertiges Fahrzeug im Rahmen einer Vergleichsvorführung bei der Feuerwehr in Kirchlengern vorzuführen. Der Termin wird mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben und ist vom Anbieter einzuhalten. Nimmt ein Anbieter nicht an der Vergleichsvorführung teil, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Bieter verpflichten sich, auf eigene Kosten ein gleichwertiges Fahrzeug im Rahmen einer Vergleichsvorführung bei der Feuerwehr in Kirchlengern vorzuführen. Der Termin wird mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben und ist vom Anbieter einzuhalten. Nimmt ein Anbieter nicht an der Vergleichsvorführung teil, wird das Angebot ausgeschlossen.
Weitere Angaben sind dem LV in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.