Eignung Fachkraft für Arbeitssicherheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie insbesondere:
- Die Verwaltungsleitung und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen sowie bei Änderung solcher Anlagen und Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), bei Bedarf in Abstimmung mit dem Betriebsarzt,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Unterweisungen (in ausgewählten Bereichen),
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen;
- Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, sowie Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen; soweit erforderlich, sind auch die Sicherheitsmaßnahmen gegen Brände und Explosionen zu überwachen;
- Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen (i. d. R. unter Beteiligung der zuständigen Führungskraft, des/der Sicherheitsbeauftragten sowie ggf. des Betriebsarztes und des Personalrats),
- die hierbei festgestellten Mängel der Verwaltungsleitung bzw. den sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung PSA) und deren Pflege zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen (melde- und nicht meldepflichtige Unfälle) zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und
- der Betriebsleitung bzw. den zuständigen Führungskräften Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen;
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten; hierzu sollten Sie insbesondere
für eine geeignete Notfallplanung (inkl. Sicherheitskennzeichnung) sorgen,
- die Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit und auf den Verkehrswegen ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren belehren (die Unterweisungspflichten der Verwaltungsleitung bzw. der damit von ihr beauftragten Führungskräfte werden hierdurch nicht eingeschränkt).