Die Stadt Löhne beabsichtigt den Umbau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Löhne zu einem "Dritten Ort". Das in Teilen Denkmal geschützte Empfangsgebäude des Bahnhofs Löhne wurde in den Jahren 1913 ff. errichtet. Es handelt sich um einen großen, aus mehreren Bauteilen zusammengesetzten Baukörper mit zentraler Empfangshalle, an die ein zweigeschossiger Ostflügel und ein ebenfalls zweigeschossiger Westflügel angrenzen, in denen ehemalige Diensträume, Wartesäle verschiedener Klassen, Räume für Post, Zoll und Polizei sowie Wohnräume des Vorstehers untergebracht waren. Die Bereiche der ehemaligen Wartesäle und des Westflügels sind unterkellert. Das Gebäude wurde in dunkelrotem Backstein errichtet, die einzelnen Bauteile sind mit Walm- und Satteldächern versehen. Die Fassaden sind durch Lisenen und Gesimse zurückhaltend gegliedert. Besonders hervorgehoben ist die Giebelseite mit dem Haupteingang durch Verwendung dekorativer Bachsteinverbände sowie ein lebhaft gestaltetes Giebelgesims.
Förderanlagen / Aufzugsanlagen
Aufzug 1 Bibliothek
- Tragkraft: 630 kg / 8 Personen- Förderhöhe ca. 6,42 m- Seilaufzug- Haltestellen 3 - Kabine 1100*1400*2200mm (B*T*H) - Schacht mit Verglasung
Aufzug 2 Treppenhaus
- Tragkraft: 630 kg / 8 Personen- Förderhöhe ca. 9,85 m- Seilaufzug- Haltestellen 4 - Kabine 1100*1400*2200mm (B*T*H) verglast- Schacht mit Verglasung
Aufzug Westflügel
- Tragkraft: 630 kg / 8 Personen- Förderhöhe ca. 10,90 m- Seilaufzug- Haltestellen 5 Durchlader - Kabine 1100*1400*2200mm (B*T*H) verglast- Schachtgerüst selbsttragend, mit Verglasung- Keine Unterfahrt, Typengeprüfte Anlage
Preis
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt LöhneOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne