Die Stadt Löhne beabsichtigt den Umbau des Empfangsgebäudes des BahnhofsLöhne zu einem "Dritten Ort".
Das in Teilen Denkmal geschützte Empfangsgebäude des Bahnhofs Löhne wurdein den Jahren 1913 ff. errichtet. Es handelt sich um einen großen, aus mehrerenBauteilen zusammengesetzten Baukörper mit zentraler Empfangshalle, an die einzweigeschossiger Ostflügel und ein ebenfalls zweigeschossiger Westflügelangrenzen, in denen ehemalige Diensträume, Wartesäle verschiedener Klassen,Räume für Post, Zoll und Polizei sowie Wohnräume des Vorstehers untergebrachtwaren. Die Bereiche der ehemaligen Wartesäle und des Westflügels sindunterkellert. Das Gebäude wurde in dunkelrotem Backstein errichtet, die einzelnenBauteile sind mit Walm- und Satteldächern versehen. Die Fassaden sind durchLisenen und Gesimse zurückhaltend gegliedert. Besonders hervorgehoben ist dieGiebelseite mit dem Haupteingang durch Verwendung dekorativerBachsteinverbände sowie ein lebhaft gestaltetes Giebelgesims.
Im Zuge dieses Bauvorhabens wird das Bahnhofsgebäude grundlegend saniert,umgebaut und erweitert.
Estricharbeiten
Ort der Ausführung: 32584 Löhne, Bünder Straße 7Art und Umfang der Leistung:
Baustelleneinrichtung
Dämmung und Estrich- Verschiedene Dämmstoffqualitäten und Dimensionen in verschiedenen Bereichen- Einbringen von Calziumsulfatestrich in verschiedenen Stärken und IN VERSCHIEDENEN Bereichen als Normal- und Heizestrich inkl. Nebenarbeiten
- Untergrund reinigen: 1.900m2- Reparaturausgleichmasse: 610m2- EPS-Dämmung versch. Stärken: 1.214m2- Calciumsulfat Heizestrich versch. Stärken: 1.028m2- Zementestrich: 186m2
Stundenlohnarbeiten: ca. 80 Std.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt LöhneOrganisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne
keine
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werdennachgefordert.
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VVB 213 - Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintrag in der Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintrag in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- undHandelskammer- oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften desMitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
Angaben zur Zahlung von Steuern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweisder zuständigen Stelle (für die Bundesrepublik Deutschland ist diese das zuständigeFinanzamt) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Ausstellungsdatumnicht älter als 12 Monate -Stichtag: 01.03.2026);
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einsatz von Nachunternehmern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233); - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236).
Einsatz von Nachunternehmern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründen nachzufordern
- Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, istSicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungenzum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234)
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. - Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
Abzüge Netto:- Bauwesenversicherung 0,3 %- anteilige Baubeschilderung 0,15 %- anteiliges Bauwasser 0,15 %- anteiliger Baustrom 0,15 %- anteilige Baureinigung 0,15 %- anteiliger Bauüberwachung 0,2 %