Die Widukindstadt Enger hat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortskern erstellt und ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Programmaufnahme wurde 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW veröffentlicht. Mit dem Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2024 wurde die Überleitung in die neue Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 auf Basis eines kompakten Städtebaufördergebiets umgesetzt.
Die Widukindstadt Enger beabsichtigt, zum Abschluss der Städtebaufördermaßnahme das Ende 2025 auslaufende Prozessmanagement erneut zu beauftragen. Das nachfolgende Leistungsbild stellt die voraussichtlich erforderlichen Tätigkeiten dar.Die Vergabe erfolgt für eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 mit der Option auf Verlängerung. Die Erstellung und Abgabe eines Angebots erfolgt unentgeltlich und unverbindlich für die Widukindstadt Enger.
Sollte das Städtebauförderprojekt nicht wie vorgesehen bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, um die kontinuierliche Leistungserbringung bis zum tatsächlichen Projektabschluss sicherzustellen.
Die Verlängerungsoption dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen und wirtschaftlichen Leistungserbringung sowie der Flexibilität im Hinblick auf mögliche projektbedingte Verzögerungen.
Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung sämtlicher Verlängerungsoptionen ermittelt.
Umsetzungskonzept und Methoden
Honorar / Preis
Erfahrung und Referenzen
Team und personelle Kontinuität
Überprüfungsstelle: Vergabekammer WestfalenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt Enger.Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Herford im Auftrag der Stadt Enger.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Umsetzungskonzept & Methoden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (max. 3 DIN A4-Seiten)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mind. 3 relevante Projekte der letzten 5 Jahre mit Angabe der Auftraggeber
Projektleitung und Kernteam, (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darstellung von Qualifikation, Erfahrung und Referenzen.Das Team muss über sehr gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich) verfügen; Nachweise z. B. durch Referenzen oder Arbeitsproben in deutscher Sprache.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von min. 1.500.000 Euro und sonstige Schäden in Höhe von mind. 3000.000 Euro
Umsetzungskonzept & Methoden - Umsetzungskonzept & Methoden (max. 3 DIN A4-Seiten)
vgl. Angaben in den EIgnungskriterien