Der Kreis Lippe plant die Erneuerung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage. Die bestehende Anlage befindet sich an einer Landesstraße und überwacht ausschließlich eine Fahrtrichtung. Künftig soll die Anlage beide Fahrtrichtungen überwachen.
Im Rahmen der Erneuerung wird ausschließlich eine laserbasierte Geschwindigkeitsmessanlage beschafft, die beide Fahrtrichtungen überwachen kann. Die Anlage soll hierbei den ankommenden Verkehr überwachen; die zusätzliche Möglichkeit der Überwachung des abfließenden Verkehrs soll zukünftig ergänzt werden.
Das Messgerät für die zweite Fahrtrichtung muss eine große Distanz zum Fotopunkt qualitativ sicherstellen können. Aus diesem Grund wird ein Objektiv mit einer Brennweite von mehr als 50 mm benötigt, vorzugsweise 75 mm. Ebenso muss das Blitzgerät in der Lage sein, den Lichtkegel bis zu einem Fotopunkt von 30 Metern auszuleuchten, um eine ausreichende Fotoqualität sicherzustellen.