Gegenstand der Ausschreibung sind die Reinigungsdienstleistungen für das Kreishaus des Kreises Lippe in Detmold, Felix-Fechenbach-Straße 5 sowie dem Nebengebäude, Felix-Fechenbach-Straße 3, in dem sich neben der Betriebskita Kreiselchen auch Büroräume befinden.
Ziel der vertragsgegenständlichen Leistungen sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten.
Der Vertrag verlängert sich dreimal automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der AG nicht bis zum 31.07. des Vorjahres kündigt. Der Vertrag endet also spätestens zum 31.01.2031.
Als Bewertungsmethode wird die Relationsmethode eingesetzt. 80 % Preis 20 % Qualität
Die Qualität bewertet der Auftraggeber mit nachstehenden Unterkriterien:5 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Objektleitung betrauten Personals4 % Mitarbeitendenbindung und soziale Kriterien bzgl. der mit der Reinigung betrauten Mitarbeiter des Bietenden2 % Reklamations- und Beschwerdemanagement9 % Einsatz eines elektronischen Qualitätsmess- und -sicherungssystems
Sommer / Herbst 2030
Vorgaben zu Ökologisch zertifizierten Reinigungsmitteln gemäß Vertrag
Positive Bewertung Gesundheitsmaßnahmen, Fahrkostenzuschuss etc.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert
Zertifizierungen nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Handelsregistereintragung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Struktur, Größe, Arbeitsschwerpunkte)
Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung . Die Mindestversicherungssumme beträgt jeweils- bei Personen- und Sachschäden 5.000.000,- EUR - bei Vermögensschäden 2.500.000,- EUR - bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden 5.000.000,- EUR - bei Tätigkeitsschäden 5.000.000,- EUR - bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 100.000,- EUR
Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Reinigungsdienstleistungen aus den letzten drei Jahren. Es wird ein Mindestumsatz für jedes Jahr von mindestens 700.000 EUR netto gefordert.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Ausführung von mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Referenzen). Eine Vergleichbarkeit der Referenzleistungen liegt vor, wenn die Leistungen in ihrer Art und Komplexität vergleichbar sind. Dies setzt unter anderem voraus, dass der referenzierte Auftrag einen Jahresumsatz von mindestens 280.000 EUR netto erreicht. Die Eigenerklärung bzgl. der Referenzen ist in Form einer Liste der Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme, des Ausführungszeitraums und des Namens und der Anschrift des Auftraggebers vorzulegen.
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