Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Organisation und Durchführung der Beförderung von Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf zu den genannten Standorten der Schulen des Kreises Lippe-Eigenbetrieb Schulen - unter Einhaltung der nachfolgend genannten Leistungs- und Qualitätsvorgaben ab dem 02.09.2026 (erster Beförderungstag) übernehmen.
Mit der Linie 6 werden Kinder aus Bad Salzuflen befördert.
Der Vertrag für die Beförderung bei den Förderschulen tritt am 02.09.2026 (erster Schultag) in Kraft und endet zum Schluss des Schuljahres 2026/2027 (letzter Schultag).Der Auftrag kann dreimal verlängert werden, jeweils um ein weiteres Schuljahr, bis maximal 31.07.2030.
Beförderung zwischen Bad Salzuflen und Dörentrup - Bega
Preis
Start der Leistungserbringung zum Start des neuen Schuljahres - 02.09.2026. Da eine "Rüstzeit" notwendig ist, muss verkürzt ausgeschrieben werden. Der Vertrag konnte überraschenderweise nicht verlängert werden. Das stellte sich erst in der 31. KW heraus.
Bessere Bewertung von Angeboten, bei denen die Dienstleistung mit sauberen Fahrzeugen erbracht wird.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Zur Wertung und Zuschlagserteilung der eingegangenen Angebote werden zwei Wertungsstufen berücksichtig:Wertungsstufe - Preis (90%): Wertungsstufe - Qualität "Saubere Fahrzeuge" gem. SaubFahrzeugBeschG (10%)