Bauhauptarbeiten Innenhof
Die Ausschreibung umfasst die Bauhauptarbeiten im Innenhof, angrenzend an das Bestandsgebäude "Kotzenbergscher Hof", zur Errichtung des neuen Krisenzentrums und den EInbau von Winkelstützen. Die Wände des Krisenzentrums und die Winkelstützen sind in Sichtbetonqualität SB2 herzustellen. In der Maßnahme sind die damit verbundenen Erdarbeiten und die Erstellung von Rohrgräben und die Verlegung von Grundleitungen und Drainageleitungen enthalten. Im Zuge der Grundleitungsverlegung ist auch ein bauseits bereits eingebauter Fettabscheiderkorpus anzuschließen und betriebsfertig herzustellen.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beabsichtigung Vertragsstrafen § 11 EU VOB/B:Der AN hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder derFrist zur Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0;1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt); Beträge fürangebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Bezugsgröße zurBerechnung der Vertragsstrafe bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbartenEinzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunktvertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Sicherheitsleistung für die Vertragsleistung § 17 EU VOB/B:Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne USt) beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. USt, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche § 17 EU VOB/B:
Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüchevereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunktder Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Kreishaus Detmold, Raum 502
Unterlagen dürfen nur im Rahmen der Vorgaben gemäß § 16a VOB/A (EU) nachgefordert werden.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Handelsregistereintragung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
keine