Gegenstand der Leistung gemäß § 16f SGB II ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heran-führung und Erwerb eines qualifizierten Hauptschulabschlusses, Elementen zur Lebens- und Erwerbsweltorientierung sowie individuellen Betreuungs- und Coachingelementen. Zentrale Zielstellung der Leistung ist es, erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses mittelfristig in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugliedern.Durch das Nachholen bzw. den Erwerb des Hauptschulabschlusses erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit eines beruflichen Neubeginns mit einer schulischen Qualifikation. Grundsätzlich soll im Rahmen der Maßnahme der nächsthöhere Schulabschluss - der Hauptschulabschluss entweder nach Klasse 9 oder nach Klasse 10 Typ A - erworben werden.
Zum Start der Maßnahme wird mit der Orientierungsphase von bis zu 27 Teilnehmenden ausgegangen.
Monatlicher Preis für die 3,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) incl. der dazugehörigen sonstigen für die Maßnahme notwendigen Maßnahmekosten = Angebotspreis
Der Bieter hat in seinem Angebotskonzept analog der Gliederung der folgenden Wertungsbereiche und - kriterien darzustellen, wie er anforderungsgerecht die Maßnahmen durchführen wird und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellt.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.csx 23
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