Der Kreis Lippe - Der Landrat vergibt die hier beschriebenen Leistungen gemäß § 75a GO NRW. Die VOB/A wird ausdrücklich nicht angewandt, das Verfahren wird formlos nach Vorgaben des Kreises Lippe durchgeführt.
Angebote sind in Textform über den Vergabemarktplatz Westfalen einzureichen. Bedauerlicherweise hält der Vergabemarktplatz kein formloses Verfahren vor, bei dem Angebote über den Vergabemarktplatz eingereicht werden können.
Das formal einfachste Verfahren über den Vergabemarktplatz bei dem die Angebote über den Vergabemarktplatz eingereicht werden können, ist die freihändige Vergabe (formal).
Diese Bezeichnung ist nicht die korrekte Bezeichnung für die gewählte Verfahrensart, es handelt sich hier um eine formlose Vergabe nach § 75a GO NRW.