Gegenstand der Ausschreibung sind Personenverkehrsdienste im On-Demand-Verkehr, die als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG genehmigt werden.
In Ergänzung der planmäßigen Linienverkehrsleistungen sollen durch einen app-basierten On-Demand-Verkehr verstärkt individualisierte Ergänzungsangebote angeboten werden.
Der AG behält sich die Option vor den Auftrag um bis zu ein Jahr zu verlängern.
Der AG behält sich vor, das Bedienungsgebiet sowie die Betriebszeiten im Kreis Lippe vor oder während der vorgesehenen Laufzeit anzupassen. Auch eine Bedienung von ausgewählten Haltestellen in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere in den Grenzbereichen des Bedienungsgebietes sind möglich.
Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Der Wertungspreis berechnet sich nach Maßgabe der im Angebot im Kalkulationsblatt (Anlage 2) angegebenen Kostensätze und der geschätzten Leistungsmengen entsprechend Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung.