Herstellung, Lieferung und Montage von Kunststofffenstern und Raffstores.
Das bestehende Gymnasium soll im Zuge der Umstellung zurück auf G9 erweitert werden. Die inhaltliche Umstellung und Erweiterung des Raumprogramms zieht baulich einen zweigeschossigen Erweiterungsbau / Neubau mit sich.Der zweigeschossige, rautenförmige Erweiterungsbau wird auf der aktuellen Obstwiese zwischen einem Bestandsflügel sowie dem Parkplatz errichtet. Die innenräumliche Anbindung des Neubaus erfolgt auf zwei Etagen über einen Verbindungsgang in direkter Anbindung zur kleinen Halle. Für die Realisierung des Bauprojektes wird hier ein Unternehmen für die Herstellung, Lieferung und Montage von Kunststofffenstern und Raffstores gesucht.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte füllen Sie das Leistungsverzeichnis vollständig aus
Unterlagen dürfen nur im Rahmen der Vorgaben gemäß § 16a VOB/A (EU) nachgefordert werden.
Freistellungsbescheinigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Um eine reibungslose Kommunikation auf der Baustelle zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Bauarbeiterdie deutsche Sprache beherrschen.- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlichvereinbart werden.- Die Koordination mit anderen am Bau tätigen Unternehmen und Handwerkern ist Sache den AN, hierzu gehörenauch die regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen (in der Regel mind. 1 x die Woche) mit der Bau- undFachbauleitung.- Die fachliche Eignung des Bauleiters ist dem AG vorab nachzuweisen.- Werden Änderungsarbeiten wegen fehlender bzw. mangelhafter Koordination erforderlich, sind diese zwischenden beteiligten Firmen zu klären und zu regulieren.