Der Kreis Lippe beabsichtigt die bestehende Planung der Außenanlagen des Kreishauses aus den späten 1970er Jahren an die heutigen Anforderungen hinsichtlich Klimaresilienz und Bio-diversität anzupassen. Die vollversiegelten Verkehrsflächen führen zu einer übermäßigen Hitzeentwicklung, während das Regenwasser direkt in die Kanalisation ohne weitere Nutzung abgeleitet wird, und diese bei Starkregen überlastet. Ziel ist es, die Verkehrsflächen weitest-gehend zu entsiegeln und das anfallende Regenwasser bestmöglich abzuleiten bzw. zu nut-zen. Die Außenanlagen sind zum Teil bauzeitbedingt sanierungsbedürftig, zusätzlich aber auch im Zuge der energetischen Modernisierung des Kreishauses in den Jahren 2019 bis 2024 stark beansprucht worden.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 sind Bestandteil dieser Vergabe. Im Zuge der Umgestaltung der Außenanlagen finden parallel Leistungen zur Kanalsanierung, zur Begrünung der Dachflächen des Gebäude und der Fassade des Kreishauses statt. Diese Maßnahmen sind nicht Teil der Planungsleistungen für die Vergabe. Es wird eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und anderer Projektbeteiligter im Zusammenhang mit der Sanierung der Außenanlagen Sanierung erforderlich sein.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Wertung:40 % Preis60 % "Qualität" = Erfahrung Projektleiter anhand Referenzen 30 % + Erfahrung Projektteam anhand Referenzen 30 % - siehe Wertungsübersicht und Bieterinfo (Ziffer 13)
Beleg zum Eignungsnachweis Die Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form von Eigenerklärungen zu erbringen. Da-zu sind, soweit vorhanden und darauf Bezug genommen, die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch Urkunden oder Bescheinigungen zu belegen.
Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert
Befähigung zur Berufsausübung als Landschaftsarchitekt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Landschaftsarchitekt/in haben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung nachweisen a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Be-rufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zuführen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimat-staat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchi-tekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) ent-spricht. b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem sat-zungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Pla-nungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an na-türliche Personen gestellt werden. c) Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahme-berechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzu-weisen.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor
Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2,0 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1,0 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Auszug Berufsregister (wenn zutreffend) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters
Anzahl beschäftigte Berufsträger (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter/Bietergemeinschaften haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Berufsträger (Landschaftsarchitekten - oder wie bei Anforderungen Landschaftsarchitekten beschrieben für ausländische Bieter) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung Russland Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)