Es werden je 2 lange und 2 kurze ELW 1 als Ersatz für vorhandene auszumusternde ELW beschafft. Davon wird ein ELW in Kooperation für die Gemeinde Dörentrup beschafft.
Im Rahmen der Ersatzbeschaffung beabsichtigt der Auftraggeber, 2 baugleiche ELW 1 (lang) und 2 ELW 1 (kurz) Sonderfahrzeuge DIN SPEC14507-2:2014-04 zu beschaffen. 1 ELW 1 (kurz) wird im Rahmen einer Vergabekooperation für die Gemeinde Dörentrup beschafft.
Das Angebot ist das wirtschaftlichste wertbare Angebot.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
keine