Der Kreis Lippe beabsichtigt die bestehende Planung der Außenanlagen des Kreishauses aus den späten 1970er Jahren an die heutigen Anforderungen hinsichtlich Klimaresilienz und Biodiversität anzupassen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen für Technische Anlagen sind Bestandteil dieser Vergabe.
Das Grundstück umfasst rd. 59.000 m2. Die um das Gebäude herum angeordneten Parkplätze haben insgesamt zwei Hauptzufahrten. Eine begrenze Teilparkplatzfläche ist separat erschlossen. Aufgrund der örtlichen Topographie ist das Gelände terrassenartig gestaffelt. Die zu vergebenen Planungsleistung umfassen folgende Maßnahmena. Regenwassermanagementb. Beleuchtung/ elektrotechnische Infrastruktur in den Außenanlagen c. Baubegleitende Maßnahmen (extern geplante Maßnahmen im Zuge der Außenanlagenplanung sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. zu übernehmen)
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert
gf. Registereintragung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vor- lage eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichba- ren Registers des Herkunftslandes des Bieters
Anzahl beschäftigter Berufsträger (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter/Bietergemeinschaften haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Berufsträger (Fachingenieur Versorgungstechnik - oder siehe für ausländische Bieter Ausführungen zur Erlaubnis zur Berufsausübung) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschluss- gründe).
Nachweis Erlaubnis Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Fachingenieur für Versorgungstechnik haben. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung nachweisen a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Fachingenieur zuführen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Fachingenieur für Versorgungstechnik tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Fachingenieur für Versorgungstechnik, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an na- türliche Personen gestellt werden. c) Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahme- berechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2,0 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1,0 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio Euro für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Russland Sanktionen