Der Kreis Lippe - Der Landrat vergibt die hier beschriebenen Leistungen gemäß § 75a GO NRW.
Angebote sind in Textform über den Vergabemarktplatz Westfalen einzureichen. Bedauerlicherweise hält der Vergabemarktplatz kein formloses Verfahren vor, bei dem Angebote über den Vergabemarktplatz eingereicht werden können.
Neben dem Preis werden weitere Zuschlagskriterien berücksichtigt. Der Auftraggeber wird unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz das für ihn wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungsverhältnis) auswählen.
Der Kreis Lippe entscheidet nach Eingang der ersten Angebote aufgrund deren Auswertung , ob der Zuschlag direkt auf das beste Angebot erteilt werden soll oder die Angebote und ggf. auch die Vorgaben zur Ausführung (in der Leistungsbeschreibung) im Zuge von Verhandlungen geändert bzw. optimiert werden sollen.
ACHTUNG: Es besteht eine Preisdeckelung (Siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe)