Der Kreis Lippe beabsichtigt die bestehende Planung der Außenanlagen des Kreishauses aus den späten 1970er Jahren an die heutigen Anforderungen hinsichtlich Klimaresilienz und Bio-diversität anzupassen. Die vollversiegelten Verkehrsflächen führen zu einer übermäßigen Hitzeentwicklung, während das Regenwasser direkt in die Kanalisation ohne weitere Nutzung abgeleitet wird, und diese bei Starkregen überlastet. Ziel ist es, die Verkehrsflächen weitest-gehend zu entsiegeln und das anfallende Regenwasser bestmöglich abzuleiten bzw. zu nut-zen. Die Außenanlagen sind zum Teil bauzeitbedingt sanierungsbedürftig, zusätzlich aber auch im Zuge der energetischen Modernisierung des Kreishauses in den Jahren 2019 bis 2024 stark beansprucht worden.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 sind Bestandteil dieser Vergabe. Im Zuge der Umgestaltung der Außenanlagen finden parallel Leistungen zur Kanalsanierung, zur Begrünung der Dachflächen des Gebäude und der Fassade des Kreishauses statt. Diese Maßnahmen sind nicht Teil der Planungsleistungen für die Vergabe. Es wird eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und anderer Projektbeteiligter im Zusammenhang mit der Sanierung der Außenanlagen Sanierung erforderlich sein.
Preis
Erfahrung des eingesetzen Projektleiters in Bezug auf die Planung von Verkehrs- und Stellplatzflächen, Plätzen und Freianlagen im Bestand und Regenwassermanagement
Erfahrung des eingesetzten Projektteams in Bezug auf die Planung von Verkehrs- und Stellplatzflächen, Plätzen und Freianlagen im Bestand und Regenwassermanagement
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Wertung:40 % Preis60 % "Qualität" = Erfahrung Projektleiter anhand Referenzen 30 % + Erfahrung Projektteam anhand Referenzen 30 % - siehe Wertungsübersicht und Bieterinfo (Ziffer 13)
Beleg zum Eignungsnachweis Die Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form von Eigenerklärungen zu erbringen. Da-zu sind, soweit vorhanden und darauf Bezug genommen, die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch Urkunden oder Bescheinigungen zu belegen.