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Verfahrensangaben

Leistungen im Linienbedarfsverkehr "Limo" im Bediengebiet Lage, Leopoldshöhe, Oerl...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.03.2026
31.03.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Lippe - Der Landrat
05766002002-31001-96
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Deutschland
DEA45
200.3 Zentrale Vergabestelle
z.vergabestelle@kreis-lippe.de
+49 5231625030
+49 5231630111883

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH
UST-ID: DE813902019
Schloßstraße 18
32657
Lemgo
Deutschland
DEA45
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-0
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
poststelle@brms.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60140000-1
60112000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Personenverkehrsdienste im On-Demand-Verkehr, die als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG genehmigt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In Ergänzung der planmäßigen Linienverkehrsleistungen sollen durch einen app-basierten On-Demand-Verkehr verstärkt individualisierte Ergänzungsangebote angeboten werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
01.08.2031

Der AG behält sich die Option vor den Auftrag um bis zu ein Jahr zu verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA45

Der AG behält sich vor, das Bedienungsgebiet sowie die Betriebszeiten im Kreis Lippe vor oder während der vorgesehenen Laufzeit anzupassen. Auch eine Bedienung von ausgewählten Haltestellen in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere in den Grenzbereichen des Bedienungsgebietes sind möglich.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXWBYYRYTQHTW5TY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Wertungspreis berechnet sich nach Maßgabe der im Angebot im Kalkulationsblatt (Anlage 2) angegebenen Kostensätze und der geschätzten Leistungsmengen entsprechend Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 1 - Vordruck 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
Personenverkehrsdienste erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann,
dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. Darüber hinaus muss der Bieter durch Referenzen nachweisen, dass
er, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, über mindestens eine Referenz im Gebiet der
Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des
Vereinigten Königreichs verfügt, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
> Es muss sich um eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche
liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die
Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT
Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das
innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten
unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten
aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst.
> Es muss sich bei den durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die
gemäß § 44 PBefG oder § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln.
> Der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten
drei Jahre vor Angebotsfrist gelegen haben.
> Mindestens 2 Fahrzeuge müssen gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein.
> Es müssen mindestens 50 % (bezogen auf den Spitzenwert der eingesetzten Fahrzeuge)
batterieelektrisch oder hybrid betriebene Fahrzeuge eingesetzt worden sein.
Der Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist,
wenn es ihm beigestellt wurde.
Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als Unternehmer oder Betriebsführer i. S.
d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten betrieben hat.
Wenn der Bieter selbst Genehmigungsinhaber war, muss er selbst die verkehrliche und wirtschaftliche Verantwortung getragen und insbesondere die administrativen Vorgänge federführend verantwortet haben. Es ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich, dass er auch die Fahrleistung eigenhändig erbracht hat; vielmehr ist in diesem Fall auch der Einsatz von Subunternehmern ausreichend.
Es darf sich bei den angegebenen Referenzen entweder um unternehmensbezogene oder personenbezogene Referenzen handeln. Werden personenbezogene Referenzen angegeben, ist es erforderlich, dass weitgehende Personenidentität zwischen den in wesentlicher Position Mitarbeitenden an den Referenzprojekten und den in wesentlicher Position Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem hiesigen Auftrag besteht. Die fraglichen Personen sind mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeit zu benennen. Der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 des Verkehrsvertrages bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 1 - Vordruck 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieter haben mit ihrem Angebot außerdem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie
Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB
vorliegen und zu erklären, das er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist und dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.

Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 zu verwenden. Bei Angeboten von
Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen
Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber
abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der
jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 1 - Vordruck 6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die
ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland
aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit
dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die "Eigenerklärung zu einem
Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576" mit dem Angebot abzugeben. Für diese
Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU)
2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen,
wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende
Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die
hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 5 der Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung zu erbringen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung