Gegenstand der Ausschreibung sind Personenverkehrsdienste im On-Demand-Verkehr, die als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG genehmigt werden.
In Ergänzung der planmäßigen Linienverkehrsleistungen sollen durch einen app-basierten On-Demand-Verkehr verstärkt individualisierte Ergänzungsangebote angeboten werden.
Der AG behält sich die Option vor den Auftrag um bis zu ein Jahr zu verlängern.
Der AG behält sich vor, das Bedienungsgebiet sowie die Betriebszeiten im Kreis Lippe vor oder während der vorgesehenen Laufzeit anzupassen. Auch eine Bedienung von ausgewählten Haltestellen in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere in den Grenzbereichen des Bedienungsgebietes sind möglich.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Der Wertungspreis berechnet sich nach Maßgabe der im Angebot im Kalkulationsblatt (Anlage 2) angegebenen Kostensätze und der geschätzten Leistungsmengen entsprechend Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung.
Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert
Anlage 1 - Vordruck 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Personenverkehrsdienste erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Darüber hinaus muss der Bieter durch Referenzen nachweisen, dass er, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, über mindestens eine Referenz im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs verfügt, die folgende Voraussetzungen erfüllt: > Es muss sich um eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten ITSystems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst. > Es muss sich bei den durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die gemäß § 44 PBefG oder § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln. > Der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsfrist gelegen haben. > Mindestens 2 Fahrzeuge müssen gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein. > Es müssen mindestens 50 % (bezogen auf den Spitzenwert der eingesetzten Fahrzeuge) batterieelektrisch oder hybrid betriebene Fahrzeuge eingesetzt worden sein. Der Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist, wenn es ihm beigestellt wurde. Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als Unternehmer oder Betriebsführer i. S. d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten betrieben hat. Wenn der Bieter selbst Genehmigungsinhaber war, muss er selbst die verkehrliche und wirtschaftliche Verantwortung getragen und insbesondere die administrativen Vorgänge federführend verantwortet haben. Es ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich, dass er auch die Fahrleistung eigenhändig erbracht hat; vielmehr ist in diesem Fall auch der Einsatz von Subunternehmern ausreichend. Es darf sich bei den angegebenen Referenzen entweder um unternehmensbezogene oder personenbezogene Referenzen handeln. Werden personenbezogene Referenzen angegeben, ist es erforderlich, dass weitgehende Personenidentität zwischen den in wesentlicher Position Mitarbeitenden an den Referenzprojekten und den in wesentlicher Position Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem hiesigen Auftrag besteht. Die fraglichen Personen sind mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeit zu benennen. Der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 des Verkehrsvertrages bei der hiesigen Leistung einzusetzen.Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Anlage 1 - Vordruck 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieter haben mit ihrem Angebot außerdem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen und zu erklären, das er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist und dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
Anlage 1 - Vordruck 6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die "Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576" mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 5 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen.