Das städtische Gymnasium erhält einen Anbau und wird in Teilen umgebaut. Hierfür wird eine Neuausstattung mit Möbeln und weiteren Ausstattungsgegenständen benötigt. Der Anbau wird im September 2026 fertig gestellt und der Umbau in 2027.
Ausstattung mit Mobiliar
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bitte laden Sie das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis und das formale Angebotsschreiben hoch.
Unterlagen werden nur im Rahmen des gesetzlich möglichen gemäß 56 Abs. 2 ff VgV nachgefordert
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Angabe Insolvenzverfahren (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrenweder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurdeund sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Handelregistereintragung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie derBeiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden
Abweichend von § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt die Prüffrist für die Schlussrechnung 60 Kalendertage.
keine Losaufteilung