Beabsichtigung Vertragsstrafen § 11 VOB/B:
Der AN hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der
Frist zur Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 1.200,00 EUR
(ohne USt).
Sicherheitsleistung für die Vertragsleistung § 17 VOB/B:
Ja, soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne USt) beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. USt, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche § 17 VOB/B:
Ja, ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).