Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Gebiet des Kreises Lippe zur Förderschule Albert-Schweitzer-Schule in 32791 Lage
Die Stadt Lage ist Schulträger der Albert-Schweitzer-Schule und schreibt den Schülerspezialverkehr ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 (erster Beförderungstag 01.09.2026) im Losverfahren neu aus. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein oder sollen mehrere Vertragspartner ausgewählt werden, die die schultägliche Beförderung der Schülerinnen und Schüler übernehmen.
Der Vertrag gilt vom Tag der Zuschlagserteilung bis zum 31.07.2027 und verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2030/31, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
keine
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung Eignungsprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Fragenkatalog dient der Prüfung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) des Bieters.
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Genehmigung zur Gewerblichen Personenbeförderungnach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)