Wartungsarbeiten am Montag, 13.07.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr
Elektroerneuerung Kreishaus
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Lippe - Der Landrat
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Deutschland
DE124609218
200.3 Zentrale Vergabestelle
+49 5231/62-5022
+49 5231630111883
z.vergabestelle@kreis-lippe.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXWBYYRYTWUM54DW

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXWBYYRYTWUM54DW/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Elektroerneuerung NSHV+HV

Umfang der Leistung
Die bestehende 10kV-Station sowie die Niederspannungshauptverteilung müssen, bedingt durch das Anlagenalter und dementsprechend nicht mehr gegebene Ersatzteilversorgung ausgetauscht werden. Weiterhin sind die bestehenden Elektroräume im Dachbereich undicht, so dass die neue Stromversorgung des Kreishauses im Außenbereich, in direkter Nähe zur Bestandsanlage, angeordnet wird.
Die 10kV-Station einschließlich 1000 kVA Trafo und Abgangsleistungsschalter wird als ein Betonfertiggebäude durch die Stadtwerke Detmold im Außenbereich aufgestellt.
Teil dieser Ausschreibung: (Gewerk Elektro)
Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und der Hauptverteilung
Direkt neben der Stadtwerke-Station wird ein weiteres Betonfertiggebäude für die NSHV einschließlich niederspannungsseitiger Übergabemessung, Zählerplätzen für Sondermietbereiche und Intern-Messungen für das Energiemanagement angeordnet.
Die Grundidee zum Austausch der gesamten Stromversorgung des Kreishauses beruht auf dem Gedanken des Parallel-Aufbaus der neuen Stromversorgung und im Anschluss das Umschwenken der einzelnen Verteilungen/ Anlagen von der alten NSHV auf die neue NSHV. Mit dieser Vorgehensweise ist der Betrieb des Kreishauses kontinuierlich möglich. Es werden immer nur Teilbereiche -in Abstimmung mit dem Kreis- umgeschwenkt.
Die Hauptunterverteilung (HUV1) im Gebäude versorgt die Etagenverteiler im Gebäude. Die Bestandsvertei-lung entspricht nicht den aktuellen Vorschriften und wird im Zuge dieser Maßnahme ausgetauscht.
Auch hier wird die neue Verteilung in unmittelbarer Nähe zur Bestandsverteilung (im gleichen Raum angeord-net) und von der neuen NSHV eingespeist. Sobald die Verteilung eingespeist wurde, werden auch hier die Kabel nacheinander vom Bestand auf die neue HUV1 umgeschwenkt.
Die Leitungen werden wieder in Abstimmung mit dem Kreis abgeklemmt, bedarfsgerecht verlängert und auf die neue HUV1 aufgelegt.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

32756
Detmold

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

laut Bauzeitenplan

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.07.2026 09:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

13.08.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.07.2026 09:30 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

§ 3a VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensauswahl) wird nicht angewendet. Der Auftraggeber ist nicht zur Anwendung der VOB/A verpflichtet, sondern führt dies Vergabeverfahren in diesem Einzelfall freiwillig als förmliches Verfahren durch. Bei der Verfahrensauswahl bindet sich der Auftraggeber aber nicht an den Auftragswert nach der VOB/A, sondern entscheidet gemäß § 75a GO NRW anhand der Grundätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz. Unter diesen Aspekten wurde hier die Verfahrensauswahl getroffen.

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