Trockenbauarbeiten
Das bestehende Gymnasium soll im Zuge der Umstellung zurück auf G9 erweitert werden. Die inhaltliche Umstellung und Erweiterung des Raumprogramms zieht baulich einen zweigeschossigen Erweiterungsbau / Neubau mit sich. Der zweigeschossige, rautenförmige Erweiterungsbau wird auf der aktuellen Obstwiese zwischen einem Bestandsflügel sowie dem Parkplatz errichtet. Die innenräumliche Anbindung des Neubaus erfolgt auf zwei Etagen über einen Verbindungsgang in direkter Anbindung zur kleinen Halle.
Preis
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/ Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu TED rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
keine